Inneres, Soziales und Gesundheit
Förderung Musikschulen
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zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Musikschulen im Freistaat Sachsen ; (xlsx-File, 49KB)
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zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen der regionalen und überregionalen Qualitätssicherung; (xlsx-File, 34KB)
zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen der regionalen und überregionalen Qualitätssicherung
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Kontakt
Francesca GiangiulioTel.: 0371 532 - 2171
E-Mail: francesca.giangiulio@lds.sachsen.de
Ziel
- Förderung der Planung und Organisation der Arbeit von Musikschulen
- zusätzlicher Musikunterricht im instrumentalen und vokalen Bereich
- die Fähigkeit, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern
- Beratung von Musikschulen etc
Laufzeit
unbefristetGegenstand
Förderung der Arbeit von Musikschulen sowie begabtere Schüler
Voraussetzungen
Anträge stellen können:
- Landkreise,
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- der Verband deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.,
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts als Träger von Musikschulen
Antragsfristen
Anträge auf Förderung können gemäß FörderRL zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- Musikschulförderung
bis 28. Februar eines jeden Jahres (Förderjahr) - Maßnahmen der Qualitätssicherung
bis 28. Februar eines jeden Jahres (Förderjahr) - Begabtenförderung
bis 30. Juni für das kommende Schuljahr (gemäß SächsSchulG)
Rechtsgrundlagen
§ 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)(Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen)
FörderRL Kulturelle Bildung
(Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen)
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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