Umweltschutz
Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen
Gewässerzustand, Hochwasserschutz, Sonstiges
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Nachweis des Standes der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zur Vorhabensumsetzung, (pdf-Datei, 218KB)
Kontakt
Klaus GernkeTel.: 0371 532 - 2624
E-Mail: klaus.gernke@lds.sachsen.de
Ines Schramm
Tel.: 0371 532 - 1288
E-Mail: ines.schramm@lds.sachsen.de
Ziel
Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.Laufzeit
---Gegenstand
Für bis zum 30. Juni 2017 eingereichte Anträge auf Grundlage der VwV SMUL Aufbauhilfe Sommerhochwasser 2010 vom 20. August 2010 finden die Bestimmungen der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz vom 31. Juli 2007 weiterhin Anwendung.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte:
- Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit sowie Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.2 und 2.2.5, und, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind, zusätzlich für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1, 2.3.1 und 2.3.2
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2, 2.2.2 und 2.2.5
- Voraussetzungen:
- Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit
- Anwendung von Regeln des Vergaberechts
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Verbot der Förderung begonnener Vorhaben
Antragsfristen
siehe Erlass des SMULweitere einzureichende Unterlagen
- vollständig ausgefülltes formgebundenes Antragsformular
- Vorhabenbeschreibung bzw. Konzeption
- Kostenberechnung (für Baumaßnahmen nach DIN 276) bzw. detaillierte Kostenschätzung
- für Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.1 RL GH/2018 und bei einem Wertumfang der Maßnahme von > 50.000 EUR die Vorlage der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde,
- für Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.2 und 3.3 RL GH/2018 die verbindliche Erklärung der Absicherung der Gesamtfinanzierung (Eigenmittel) einschließlich Folgekosten für den Zuwendungsempfänger,
- Entwurfs-/Genehmigungsplanung, die insbesondere beinhaltet:
- Beschreibung der Maßnahme
- Einschätzung der Auswirkungen der Maßnahme
- Gesamtkonzeption für die technische Lösung,
- Übersichtsplan zur Lage des Vorhabens (1:5.000 oder 1:10.000)
- für Maßnahmen nach Nummer 2.2.2 RL GH/2018, sofern die Maßnahme nicht aus einem Risikomanagementplan nach § 75 WHG, einem Hochwasserschutzkonzept nach § 71 Abs. 1 SächsWG oder einer nach dem Sommerhochwasser 2010 erarbeiteten nachhaltigen Wiederaufbauplanung hervorgeht, den Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen gem. Ziff. 4.3.4, Buchstabe a) bis c) RL GH/2018 sowie eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses,
- Nachweis des Standes der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere
- der wasserrechtlichen Zulassung und
- der sonstigen erforderlichen Genehmigungen für die Ausführung der Maßnahme
- Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde, sofern die Maßnahme keiner wasserrechtlichen Zulassung bedarf
- Nachweis der Klärung der Eigentums- und sonstigen privatrechtlichen Verhältnisse,
(Nur bei Zuwendungsempfängern nach Nummer 3.2 und 3.3 RL GH/2018 erforderlich, bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.3 RL GH/2018 ist der Eigentumsnachweis für die in Anspruch genommenen Flächen zu erbringen, in dem die vor Durchführung der Maßnahmen eingeholte Zustimmungserklärung der Eigentümer (Gestattungsvertrag, dass Maßnahme durchgeführt werden kann) dem Antrag beigefügt wird, sofern nicht bereits gesondertes Eigentum vorliegt. Hier kann auch eine vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG (=Einweisung in den Besitz oder die Nutzung der Fläche) vorgelegt werden.) - bei Zuwendungen nach Nummer 2.1.2 und 2.2.5 RL GH/2018 von Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.2 RL GH/2018, soweit zutreffend noch zusätzliche Unterlagen,
- aus denen der Jahresumsatz und die Zahl der Beschäftigten ersichtlich sind,
- Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen (Formular),
- bei Anträgen von Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.3 RL GH/2018:
- Negativattest, dass die Maßnahme nicht nach RL LE/2014 förderfähig ist
- Auszug aus dem festgestellten / genehmigten Plan nach § 41 FlurbG aus dem hervorgeht, dass es sich nicht um naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen handelt
- Stellungnahme der zuständigen unteren Wasserbehörde zur Erforderlichkeit des HWRMP bzw. dessen Aktualisierung (Bezug zur Risikobewertung),
- von der zuständigen unteren Wasserbehörde bestätigte gebietskonkrete Aufgabenstellung,
- sofern mehrere Gemeinden für die Erarbeitung/Aktualisierung eines HWRMP zuständig sind, Nachweis der Abstimmung zwischen den Unterhaltungslastträgern.
bei Anträgen für die Wasserwehrausrüstung (Nr. 2.2.6 RL GH/2018) zusätzlich:
- Nachweis, dass Angehörige der Wasserwehr an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren vor Antragstellung teilgenommen haben.
- Erklärung zur Anschaffung bisher nicht vorhandener Ausrüstungsgegenstände, Vorlage des hierzu einschlägigen Teils des Gefahrenabwehrplanes nach § 85 Abs. 1 SächsWG
bei Anträgen für Maßnahmen nach Nr. 2.3.1 RL GH/2018 zusätzlich:
- Begründung des Pilot- oder Modellcharakters,
bei Anträgen für Maßnahmen nach Nr. 2.3.2 RL GH/2018 zusätzlich:
- Thema und Ziel des Erfahrungsaustausches; ggf. Konzeption bei mehreren Veranstaltungen
- Zeit und Ort des Erfahrungsaustausches
- voraussichtliche Teilnehmerzahl
- Berücksichtigung von Einnahmen als Beiträge Dritter im Finanzierungsplan
-
Bitte ebenfalls mit Anlage 6 verlinken!
Rechtsgrundlagen
Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - (RL GH/2018)