Inneres, Soziales und Gesundheit
Förderung der Weiterbildung
Ziel
Förderung der Weiterbildung zur Bewältigung persönlicher und beruflicher Herausforderungen sowie zur aktiven Mitgestaltung demokratischer Verhältnisse/ Hilfe bei der Verwirklichung von Prinzipien wie Eigenverantwortung und ChancengleichheitLaufzeit
unbefristetGegenstand
- Landesweite Förderung von Weiterbildungsveranstaltungen,
- Mitarbeiterfortbildungen,
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten,
- innovativen Projekten sowie Förderung von Landesverbänden der Weiterbildung
Voraussetzungen
- als förderungswürdig anerkannte Einrichtungen oder Landesorganisationen der Weiterbildung
- bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
- Landesverbände der Weiterbildung
Antragsfristen
- Grundzuschuss und Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss
- bis 31. Januar Mitarbeiterfortbildung und innovative Verfahren
- 31. Oktober des Vorjahres für im ersten Halbjahr stattfindende Veranstaltungen
- 31. Mai für in der zweiten Jahreshälfte geplante Vorhaben.
weitere Antragsunterlagen
- bei Einrichtungen die Anerkunng als schriftliche Anerkennung der Förderungswürdigkeit
- Mitarbeiternachweis
- Abschlüsse
- Berufserfahrung
- Qualitätsicherungssystem
- Kosten- und Finanzierungplan,
Rechtsgrundlagen