Umweltschutz
Maßnahmen zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten
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Kontakt
Tina SchrödterTel.: 0371 532 - 1425
Fax: 0371 53227- 1425
E-Mail: tina.schroedter@lds.sachsen.de
Andrea Zimmermann
Tel.: 0371 532 - 2622
Fax: 0371 53227 - 2622
E-Mail: andrea.zimmermann@lds.sachsen.de
Ziel
Zuwendungen für investive Projekte, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von DeponienLaufzeit
bis zum 31. Dezember 2029Gegenstand
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Sanierung der durch Belastungen verursachten Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen
- Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen
- Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Es gelten folgende Regelungen zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn:
- für Begünstigte nach Teil A Nummer 3.1 FrDS/2024 die Nummer 1.3 der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VVK).
- für Begünstigte nach Teil A Nummer 3.2 FrDS/2024 die Nummer 1.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung.
- die zu sanierenden Flächen müssen im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein
- mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Flächen sind in naturnahe Grünflächen umzuwandeln
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- Anwendung und Einhaltung der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- ggf. Abzug der sanierungsbedingten Wertsteigerung des Grundstücks.
Antragsfristen
- für Projekte in den Fördergegenständen nach Teil A Nummer 2.1 und 2.2 FRL FrDS/2024: keine Antragsfrist
- für Projekte im Fördergegenstand nach Teil A Nummer 2.3 FRL FrDS/2024: erstmalige Antragsfrist bis zum 31. Juli 2024; weitere Antragsfristen werden aktualisiert veröffentlicht
weitere einzureichende Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die in Teil A Nummer 7.2.2 FRL FrDS/2024 genannten Unterlagen einzureichen.Rechtsgrundlagen
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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