Gleichstellung
6. Modellvorhaben
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nach A., II, Teil 1 f) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 23.Juli 2021
(interaktive pdf-Datei; 391KB)
(Link auf revosax.sachsen.de)
Kontakt
Kathrin LandesTel.: 0351 825 - 3135
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: kathrin.landes@lds.sachsen.de
Ziel
Ziel der Förderung ist es, im Fall von durch das für Gleichstellung zuständige Staatsministerium festgestelltem besonderem Erkenntnis- und Erprobungsbedarf, in Form von Modellvorhaben innovative Methoden und Konzepte im Bereich Gleichstellung einschließlich der Antidiskriminierung zu fördern.Laufzeit
unbefristetGegenstand
Gefördert werden Modellvorhaben, die vorrangige landesbezogene Handlungsbedarfe betreffen und bestehende Gleichstellungsansätze vertiefen und systematisieren oder innovative Gleichstellungsansätze in Themenfeldern mit bisher weniger wirksamenGleichstellungsaktivitäten umfassen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen nach diesen Vorschriften können juristische Personen des öffentlichen undprivaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände, Kommunen, Stiftungen oder wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen erhalten.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt und eines Erprobungsbedarfs seitens des für Gleichstellung zuständigen Staatsministeriumsbeispielsweise durch einen Förderaufruf Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vorweist.
Zuwendungshöhe
- - -Antragsfrist
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei derBewilligungsbehörde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Der Freistaat Sachsen gewährt nach den §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (SächsABl. S. 434) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352), in den jeweils geltenden Fassungen, und nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung
- der Chancengleichheit der Geschlechter in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben,
- der Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
- der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit sowie
- von Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt gemäß dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (BGBl. 2017 II S. 1026, 1027; 2018 II S. 119).
Haushaltsmittel.
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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