Aktuelles
[02.04.2020]
Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechsbezogener Gewalt
Coronavirus - Informationen für Zuwendungsempfänger
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Soweit im Rahmen von staatlichen und kommunalen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Zuwendungsempfängern Einschränkungen bei der Durchführung von Fördervorhaben nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit entstehen, gilt folgendes:
Die Landesdirektion Sachsen ist bemüht, den Zuwendungsempfängern und Projektmitwirkenden keine Nachteile aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation entstehen zu lassen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Die Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten und die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat Vorrang. Die Zuwendungsempfänger entscheiden verantwortungsbewusst, wie sie die Hinweise, Empfehlungen und Vorgaben staatlicher und kommunaler Stellen und des Robert-Koch-Institutes umsetzen.
- Bei Vorhaben, die z. B. wegen der Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen abgesagt oder verschoben werden müssen, sollte der Zuwendungsempfänger prüfen, ob diese anderweitig oder später fortgesetzt werden können. Eine weitere Möglichkeit ist die kostenneutrale Verlängerung des Vorhabens.
- Soweit in der Unterbrechungszeit notwendige Ausgaben anfallen, welche im Rahmen der regulären Umsetzung der Vorhaben geplant waren, bleiben diese – vorbehaltlich anderweitiger bzw. vorrangiger Ausgleichsleistungen – förderfähig.
- Sofern dies möglich ist, sollte die Auswirkungen von Unterbrechungen durch Alternativangebote (z. B. Umsetzung über Telefon oder Internet) verringert werden. Sollten hierfür zusätzliche Ausgaben entstehen, können diese auf Antrag – vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel – gefördert werden.
Die Landesdirektion Sachsen ist bemüht, den Zuwendungsempfängern und Projektmitwirkenden keine Nachteile aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation entstehen zu lassen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.