Inneres, Soziales und Gesundheit
Gewährung einer Zuwendung gemäß Richtlinie Berufliche Bildung
Downloads + Kontakt [Dienststelle Leipzig]
(interaktive pdf-Datei, 85KB)
(interaktive pdf-Datei, 51KB)
Kontakt
Cindy DarnstedtTel.: 0341 977 - 1315
E-Mail: cindy.darnstedt@lds.sachsen.de
Ziel
Förderung der beruflichen Weiterbildung und Stärkung der eigenen Qualifikation im gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen BereichLaufzeit
unbefristetGegenstand
- grds. wird die Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung gefördert, die erfolgreich mit einer Prüfung zum/zur Handwerksmeister/in, Industriemeister/in oder Fachmeister/in abgeschlossen wurde
- die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist für die Durchführung des Förderverfahrens für die gewerblich-verwaltungstechnischen Berufe („gepr. Meister/in für Bäderbetriebe“ und „gepr. Wasserbaumeister/in“) zuständig
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 2.000,00 Euro pro Absolvent/inVoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss der Fortbildung für die in Zuständigkeit der LDS fallenden Abschlüsse
- Meisterprüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen
- wurde die Meisterprüfung nicht vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt bzw. liegen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort nicht zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beschäftigungsort als selbstständige/r oder angestellte/r Meister/in im Freistaat Sachsen liegen
- ein Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck wurde nicht in einem anderen Bundesland erhalten oder beantragt
Antragsfristen
ein Jahr ab Feststellung des Prüfungsergebnissesweitere einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit Nachweisen (Urkunde über Abschluss der Fortbildungsprüfung, Bestätigung Hauptwohnsitz durch Einwohnermeldeamt oder Firmenbestätigung über Beschäftigungsort in Sachsen)
- Persönliche Erklärung Zuwendungsempfänger/in gemäß Förderrichtlinie Berufliche Bildung
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie Berufliche Bildung vom 28. Februar 2022 (SächsABl. S. 433), die zuletzt durch die Richtlinie vom 6. Juli 2023 (SächsABl. S. 992) geändert worden ist (Richtlinie Berufliche Bildung)
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)