Inneres, Soziales und Gesundheit
Gewährung einer Zuwendung gemäß Förderrichtlinie Meisterbonus
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Kontakt
Stefanie KnöflerTel.: 0341 977 - 1323
E-Mail: stefanie.knoefler@lds.sachsen.de
Hinweis
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Ziel
Förderung der beruflichen Weiterbildung und Stärkung der eigenen Qualifikation im gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen BereichLaufzeit
unbefristetGegenstand
- grds. wird die Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung gefördert, die erfolgreich mit einer Prüfung zum/zur Handwerksmeister/in, Industriemeister/in oder Fachmeister/in abgeschlossen wurde
- die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist für die Durchführung des Förderverfahrens für die gewerblich-verwaltungstechnischen Berufe („gepr. Meister/in für Bäderbetriebe“ und „gepr. Wasserbaumeister/in“) zuständig
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro pro AbsolventVoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss der Fortbildung nach dem 1. Januar 2019 für die in Zuständigkeit der LDS fallenden Abschlüsse
- Meisterprüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen, andernfalls muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beschäftigungsort als selbstständige/r oder angestellte/r Meister/in im Freistaat Sachsen liegen
- ein Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck wurde nicht in einem anderen Bundesland erhalten oder beantragt
Antragsfristen
zwei Jahre ab Feststellung des Prüfungsergebnissesweitere einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Förderrichtlinie Meisterbonus mit Nachweisen (Urkunde über Abschluss der Fortbildungsprüfung, Bestätigung Hauptwohnsitz durch Einwohnermeldeamt oder Firmenbestätigung über Beschäftigungsort in Sachsen)
- Persönliche Erklärung Zuwendungsempfänger/in gemäß Förderrichtlinie Meisterbonus
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung eines Meisterbonus
(FRL Meisterbonus) - Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)