Gleichstellung
[01.07.2018]
3. Vorhaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Downloads + Kontakt
Downloads
nach A., II, Teil 1 Nr. 3 der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 27. Juni 2018 (interaktive pdf-Datei; 179KB)
(Link auf revosax.sachsen.de)
Kontakt
Catrin HauptfleischTel.: 0351 825 - 3120
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: catrin.hauptfleisch@lds.sachsen.de
Petra Pöschel
Tel.: 0351 825 - 3121
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: petra.poeschel@lds.sachsen.de
Sabine Sukowski
Tel.: 0351 825 - 3132
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: sabine.sukowski@lds.sachsen.de
Ziel
Durchsetzung der Chancengleichheit sowie der GeschlechtergerechtigkeitLaufzeit
unbefristetGegenstand
Vorhaben von kommunalen GleichstellungsbeauftragtenVoraussetzungen
Zuwendungsempfängerinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen und werden nur gefördert, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan des Zuwendungsempfängers eingestellt sind und verausgabt werden.Antragsfristen
Spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabensweitere einzureichende Unterlagen
Der Antrag ist mit einem Titelauszug aus dem genehmigten Haushaltsplan der betreffenden Kommune einzureichen.Rechtsgrundlagen
§§ 23, 44 SÄHO, Richtlinie zur Förderung der ChancengleicheitBesonderheiten im Verfahrensablauf
- - -