Gleichstellung
[01.07.2018]
2. Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
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nach A., II, Teil 1 Nr. 2 der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 27. Juni 2018
(interaktive pdf-Datei; 391KB)
(Link auf revosax.sachsen.de)
Kontakt
Catrin HauptfleischTel.: 0351 825 - 3120
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: catrin.hauptfleisch@lds.sachsen.de
Petra Pöschel
Tel.: 0351 825 - 3121
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: petra.poeschel@lds.sachsen.de
Sabine Sukowski
Tel.: 0351 825 - 3132
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: sabine.sukowski@lds.sachsen.de
Ziel
Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher VielfaltLaufzeit
unbefristetGegenstand
Vorhaben zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher VielfaltVoraussetzungen
- Wer ist antragsberechtigt (mögliche Zuwendungsempfänger)
Rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, als gemeinnützig anerkannt sind und deren satzungsmäßiger Zweck die Bekämpfung von Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen, Intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ *) beinhaltet, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen und die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen
- (sachliche) Fördervoraussetzungen
Gefördert werden:
1. Vorhaben zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter
2. landesweit bedeutsame Einzelvorhaben welche auf die gleichberechtigte Teilhabe von LSBTTIQ * zielen.
3. Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsfristen
zu 1. und 2.)Spätestens bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr
zu 3.)
Spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens
weitere einzureichende Unterlagen
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Rechtsgrundlagen
§§ 23, 44 SÄHO, Richtlinie zur Förderung der ChancengleicheitBesonderheiten im Verfahrensablauf
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