Infrastruktur
Förderung der Regionalentwicklung
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(Link auf revosax.sachsen.de)
vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2022 (SächsABl. S. 1423) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)
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Kontakt
Andreas PaulTel.: 0351 825 - 3161
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: andreas.paul@lds.sachsen.de
Ziel
Zweck der Richtlinie ist es, im Freistaat Sachsen die gestaltende Raum- und Regionalentwicklung innovativ und qualitativ fortzusetzen. Sie verfolgt einen sektorübergreifenden, integrierenden Ansatz und dient der Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne sowie der Umsetzung der Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Mit dem Einsatz informeller Planungsinstrumente soll dabei insbesondere der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen besser entsprochen und so dazu beigetragen werden, dass die Teilräume in ihrem jeweiligen Entwicklungspotenzial gestärkt werden und die größeren Gebietskörperschaften integrierend wirken können.Laufzeit
unbefristetGegenstand
Maßnahmen der Regionalentwicklung, für Modellvorhaben der Raumordnung und für Vorhaben zur Entwicklung von Impulsregionen im Zusammenhang mit der Bewältigung des demografischen Wandels.Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind
- Landkreise und kreisfreie Städte,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände sowie
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht Beteiligte des Verfahrens nach Ziffer VII der FR-Regio Richtlinie sind.
Antragsfristen
Von den Antragsberechtigten sind für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben beim zuständigen Regionalen Planungsverband anzumelden. Der zuständige Regionale Planungsverband stellt in Absprache mit den betroffenen Aktionsräumen und regionalen Kooperationsnetzwerken eine Gesamtdarstellung her und nimmt eine Prioritätensetzung vor. Bis zum Stichtag 30. Oktober des Vorjahres ist von den Regionalen Planungsverbänden beim Staatsministerium des Innern die Aufstellung der priorisierten Vorhabensanmeldungen einzureichen.weitere einzureichende Unterlagen
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Rechtsgrundlagen
- die §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO);
- die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur SäHO (VwV-SäHO), in der jeweils geltenden Fassung;
- Förderrichtlinie des SMI zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio).
Besonderheiten im Verfahrensablauf
Das Staatsministerium des Innern entscheidet im Einvernehmen mit den berührten Ressorts über die Förderung der eingereichten Vorschläge. Über die Entscheidung werden die Landesdirektion Sachsen und die Regionalen Planungsverbände informiert. Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die bestätigten Vorhaben sind formgebunden bei der Bewilligungsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, einzureichen.