Punkte im Fahreignungsregister
Die Punkte im Zusammenhang mit Bußgeldentscheidungen werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg in einer zentralen Datenbank erfasst.
Um eine kostenlose Auskunft über die aktuelle Anzahl Ihrer Punkte zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.
Grundsätzlich gilt, dass schwere Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bewertet werden, nach zweieinhalb Jahren und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet werden, nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Bußgeldentscheidung aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden.
Weitere Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Sollten Sie Fragen zum Abbau von Punkten oder zu einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis haben, richten Sie diese bitte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.