Zahlungsinformationen
Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungen stets unser Aktenzeichen als Verwendungszweck an, um eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten.
Falls Ihnen das Aktenzeichen nicht vorliegt, können Sie alternativ den Namen sowie das Kfz-Kennzeichen angeben.
Unsere Bankverbindung lautet:
Empfänger:
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Hauptkasse des Freistaates Sachsen
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Bankname:
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Deutsche Bundesbank
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IBAN:
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DE11 8600 0000 0086 0015 26
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BIC:
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MARKDEF1860
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Bitte beachten Sie, dass Zahlungen bei Geldbußen ab 60 EUR erst nach Erlass des Bußgeldbescheides erfolgen können. Verwarnungsgelder können hingegen sofort beglichen werden.
Fehlende Angabe des Aktenzeichens:
Sollten Sie vergessen haben, das Aktenzeichen als Verwendungszweck anzugeben, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Durch die Angabe Ihrer Bankverbindung kann eine nachträgliche Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen. Sollte die Zahlung jedoch auch nicht über Ihren Namen zugeordnet werden können, wird der Betrag automatisch zurücküberwiesen.
Überzahlung:
Wenn Sie einen zu hohen Betrag überwiesen haben, wird dieser automatisch zurücküberwiesen oder auf eventuell noch offene Forderungen angerechnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Überzahlung von bis zu 5 EUR in der Regel keine automatische Erstattung erfolgt.
Antrag auf Stundung / Ratenzahlung:
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, den Sie per Post, Fax oder E-Mail einreichen können. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides sowie Angaben zum gewünschten Zahlungszeitpunkt und zur Höhe der Raten enthält.
Beachten Sie bitte, dass wir gegebenenfalls auch Nachweise über Ihre Einkünfte anfordern.
Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir Ihnen eine Vereinbarung zur Stundung oder Ratenzahlung zusenden.