Gewerbe- und Handwerksrecht
[31.03.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 6 26-20 Neusalza-Spremberg
Gemäß § 11 b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. April 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Dirk Helfer zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ringo Rau für den Bezirk 14 6 26-20 Neusalza-Spremberg bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk
14 6 26-20 Neusalza-Spremberg zum 14. September 2030 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Leipzig, den 31. März 2026
Landesdirektion Sachsen
Mit Wirkung vom 1. April 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Dirk Helfer zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ringo Rau für den Bezirk 14 6 26-20 Neusalza-Spremberg bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk
14 6 26-20 Neusalza-Spremberg zum 14. September 2030 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Leipzig, den 31. März 2026
Landesdirektion Sachsen