Glossar
Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL)
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie wurde zwischenzeitlich in bundesdeutsches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Die Regelungen gelten für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der 4. BImschV in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind, für ausgewählte Deponien, eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen sowie ausgewählte Industrieabwassereinleitungen. Mit der IE-RL wurden strengere Vorgaben für die Überwachung dieser sogenannten IED-Anlagen und Gewässerbenutzungen eingeführt. Die Überwachung hat danach zukünftig europaweit nach einheitlichen und systematischen Vorgaben zu erfolgen. Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörden haben hierzu eng zusammenzuarbeiten.
Die Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Die Regelungen gelten für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der 4. BImschV in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind, für ausgewählte Deponien, eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen sowie ausgewählte Industrieabwassereinleitungen. Mit der IE-RL wurden strengere Vorgaben für die Überwachung dieser sogenannten IED-Anlagen und Gewässerbenutzungen eingeführt. Die Überwachung hat danach zukünftig europaweit nach einheitlichen und systematischen Vorgaben zu erfolgen. Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörden haben hierzu eng zusammenzuarbeiten.