Bundesstraßen
[02.10.2026]
[32-0522/1812]
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
„B 93 Neubau Zwickau - Meerane, 2. Planänderung“
(Gz.: 32-0522/1812)
- Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin findet am 22. Oktober 2026 ab 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212/213 in 08056 Zwickau statt.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrecht erhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
1. Der Erörterungstermin findet am 22. Oktober 2026 ab 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung Zwickau, Verwaltungszentrum Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212/213 in 08056 Zwickau statt.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrecht erhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.