Staatsstraßen
[02.10.2026]
[32-0522/1761]
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren
„S 54 - Ausbau in Crimmitschau, 2. BA“
(Gz.: 32-0522/1761)
1. Der Erörterungstermin findet am 27. Oktober 2026 ab 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung Crimmitschau Rathaus, Ratssaal (Zimmer 208) Markt 1 in 08451 Crimmitschau statt.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen [fakultativ: und Äußerungen] erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Zusätzlich kann die Bekanntmachung zum Erörterungstermin auf der Internetseite der Landesdirektion Sachen unter in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden.
Der Einlass beginnt ca. 30 Minuten vor Beginn.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen [fakultativ: und Äußerungen] erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Zusätzlich kann die Bekanntmachung zum Erörterungstermin auf der Internetseite der Landesdirektion Sachen unter in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden.
Der Einlass beginnt ca. 30 Minuten vor Beginn.