Gewerbe- und Handwerksrecht
[28.08.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 6 25-03 Hoyerswerda
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Mai 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Klaus Koitz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-03 Hoyerswerda bestellt.
Der Bezirk 14 6 25-03 Hoyerswerda umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 02959 Schleife, 02977 Hoyerswerda, 02979 Elsterheide und Spreetal sowie 02999 Lohsa. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet. Sie kann bei Erreichen der Altersgrenze auf Antrag bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit verlängert werden, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 70. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Klaus Koitz befindet sich: August-Bebel-Straße 32 in 02991 Laubusch
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, den 28. August 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Gronau
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Mai 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Klaus Koitz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-03 Hoyerswerda bestellt.
Der Bezirk 14 6 25-03 Hoyerswerda umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 02959 Schleife, 02977 Hoyerswerda, 02979 Elsterheide und Spreetal sowie 02999 Lohsa. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet. Sie kann bei Erreichen der Altersgrenze auf Antrag bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit verlängert werden, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 70. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Klaus Koitz befindet sich: August-Bebel-Straße 32 in 02991 Laubusch
Sie erreichen ihn unter:
| Telefon: | 035722 - 95 40 10 |
| Telefax: | 035722 - 95 40 20 |
| Mobil: | 0170 - 23 08 847 |
| E-Mail: | bsm.koitz@gmx.de |
Leipzig, den 28. August 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Gronau
Sachbearbeiter