Immissionsschutz
[25.08.2026]
[44-8431/2828]
Landeshauptstadt Dresden - SachsenEnergie AG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage (RING30)
- Absage/Verschiebung Erörterungstermin -
Bekanntmachung über den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, und § 12 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Die SachsenEnergie AG, Friedrich-List Platz 2 in 01069 Dresden, beantragte mit Datum vom 1. Juli 2025 nach §§ 4 und 8 BImSchG die Erteilung einer Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage – RING30 (TAB RING30) am Standort Hammerweg 23, 01127 Dresden, Gemarkung Dresden, Flurstücksnummern 30/69, 30/71, 30/72, 30/74 und 30/75.
Hierzu wurde das Vorhaben bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 7. Mai 2026 und auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen am 7. Mai 2026 öffentlich bekannt gemacht.
In der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen wurde hierzu ein Erörterungstermin bestimmt, um die rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen erörtern zu können.
Unter Berücksichtigung des § 14 in Verbindung mit § 17 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) hat die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der Erörterungstermin aufgrund der Vielzahl der erhobenen Einwendungen verschoben werden muss, da dies im Hinblick auf die zweckgerechte Durchführung des Termins erforderlich ist.
Dresden, den 30. Juli 2026
Die SachsenEnergie AG, Friedrich-List Platz 2 in 01069 Dresden, beantragte mit Datum vom 1. Juli 2025 nach §§ 4 und 8 BImSchG die Erteilung einer Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage – RING30 (TAB RING30) am Standort Hammerweg 23, 01127 Dresden, Gemarkung Dresden, Flurstücksnummern 30/69, 30/71, 30/72, 30/74 und 30/75.
Hierzu wurde das Vorhaben bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 7. Mai 2026 und auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen am 7. Mai 2026 öffentlich bekannt gemacht.
In der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen wurde hierzu ein Erörterungstermin bestimmt, um die rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen erörtern zu können.
Der vorgesehene Erörterungstermin vom
1. September und 2. September wird verschoben.
Der Ausweichtermin sowie die Örtlichkeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
1. September und 2. September wird verschoben.
Der Ausweichtermin sowie die Örtlichkeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unter Berücksichtigung des § 14 in Verbindung mit § 17 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) hat die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der Erörterungstermin aufgrund der Vielzahl der erhobenen Einwendungen verschoben werden muss, da dies im Hinblick auf die zweckgerechte Durchführung des Termins erforderlich ist.
Dresden, den 30. Juli 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter