Wasserwirtschaft
[03.09.2026]
[41-8618/1197/5]
Landkreis Leipzig - Erteilung eines Änderungsbescheides der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Neubaukraftwerk Lippendorf in die Pleiße durch die Lausitz Energie Kraftwerke AG
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes sowie der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vom 12. August 2026, Gz.: 41-8618/1197/5
Die Landesdirektion Sachsen hat der Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1, 03050 Cottbus, mit Datum vom 12. August 2026 die wasserrechtliche Erlaubnis vom 6. August 1997 (Gz.: 62-8931.11) gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224) geändert worden ist, für die Einleitung von Abwasser aus dem Neubaukraftwerk Lippendorf in die Pleiße mit folgendem verfügenden Teil per Bescheid geändert:
Die wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. August 1997 (Gz.: 62-8931.11) für die Einleitung von Abwasser aus dem Neubaukraftwerk Lippendorf in die Pleiße in Gestalt zugehöriger Änderungsbescheide wird wie folgt geändert:
Der Erlaubnisbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Erlaubnisbescheid mit den getroffenen Inhalts- und Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung ist
im Internet unter der Adresse: http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 4 Absatz 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, i. V. m. § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
Leipzig, den 12. August 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
„9. Änderungsbescheid:
Die wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. August 1997 (Gz.: 62-8931.11) für die Einleitung von Abwasser aus dem Neubaukraftwerk Lippendorf in die Pleiße in Gestalt zugehöriger Änderungsbescheide wird wie folgt geändert:
- Die Nummern 1 und 2 der Ziffer werden neu formuliert. Es erfolgt eine Korrektur der Koordinaten.
- Die Nebenbestimmungen 1.4, 1.6, 1.10, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 3.1, 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.2.4, 4.2 und 5. werden aufgehoben und neu formuliert.
- Im Übrigen gilt die Entscheidung von 6. August 1997 (Gz.: 62-8931.11) in Gestalt zugehöriger Änderungsbescheide unverändert fort.“
Der Erlaubnisbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Erlaubnisbescheid mit den getroffenen Inhalts- und Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung ist
ab dem 3. September 2026 dauerhaft
im Internet unter der Adresse: http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 4 Absatz 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, i. V. m. § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
- Der Erlaubnisbescheid enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen.
- Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
- Der Erlaubnisbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
- Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über poststelle@lds.sachsen.de, angefordert werden.
Leipzig, den 12. August 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
Unterlagen
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