Immissionsschutz
[22.07.2026]
[44-8431/3083]
Landkreis Meißen - Nehlsen Sachsen GmbH & Co KG beantragt die wesentliche Änderung der Abfallbehandlungsanlage am Standort Recyclingpark Gröbern
- Absage Erörterungstermin -
Gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, und § 12 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Die Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, 01689 Niederau, beantragte mit Datum vom 28. November 2025 die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche Änderung durch Kapazitätserhöhung in der Abfallbehandlungsanlage und Lageranlage am Standort Recyclingpark Gröbern, Radeburger Straße 65, 01689 Niederau (Flurstücke 1035/3, 1034/1, 1033/2, 547/3, 909/9, 550/7 der Gemarkung Großdobritz).
Hierzu wurde das Vorhaben bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 23. April 2026 und im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen vom 23. April 2026 öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen wurde hierzu ein Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation bestimmt, um die rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen erörtern zu können.
Unter Berücksichtigung des § 14 in Verbindung mit § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) hat die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet, da keine Einwendungen erhoben wurden, der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt hat und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält.
Dresden, den 23. Juli 2026
Die Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, 01689 Niederau, beantragte mit Datum vom 28. November 2025 die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche Änderung durch Kapazitätserhöhung in der Abfallbehandlungsanlage und Lageranlage am Standort Recyclingpark Gröbern, Radeburger Straße 65, 01689 Niederau (Flurstücke 1035/3, 1034/1, 1033/2, 547/3, 909/9, 550/7 der Gemarkung Großdobritz).
Hierzu wurde das Vorhaben bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 23. April 2026 und im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen vom 23. April 2026 öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen wurde hierzu ein Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation bestimmt, um die rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen erörtern zu können.
Die vorgesehene Onlinekonsultation vom 30. Juli 2026 bis 13. August 2026
wird abgesagt.
wird abgesagt.
Unter Berücksichtigung des § 14 in Verbindung mit § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) hat die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet, da keine Einwendungen erhoben wurden, der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt hat und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält.
Dresden, den 23. Juli 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter