Kommunalwesen
[23.07.2026]
[20-2217/3/52]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Burgstädt und dem Landkreis Mittelsachsen zur Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung, sofern diese den fließenden Verkehr betreffen, einschließlich der Nachermittlungen vom 6. Februar/15. April 2026
Vom 9. Juli 2026
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 12. Juni 2026 auf der Grundlage von § 72 Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die am 6. Februar/15. April 2026 zwischen der Stadt Burgstädt und dem Landkreis Mittelsachsen geschlossene „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung, sofern diese den fließenden Verkehr betreffen, einschließlich der Nachermittlungen“ genehmigt.
Die Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 9. Juli 2026
Die Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 9. Juli 2026
Landesdirektion Sachsen
Steffen Caspar
Referatsleiter Kommunalwesen
Steffen Caspar
Referatsleiter Kommunalwesen