Hochwasserschutz
[03.06.2026] [C46-0522/1033/26]
Landkreis Mittelsachsen – „Zschopau – Umsetzung Hochwasserschutzmaßnahme in Krumbach, LOS 3 + LOS 4 –(Hochwasserschutzkonzept für die Zschopau Nr. 23)“
Bekanntmachung über die Planfeststellung und Auslegung der Planunterlagen zum Vorhaben
Vom 01.06.2026
Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 21. Mai 2026, Gz.: C46-0522/1033/26 festgestellt.
I
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit von
Dienstag, dem 16. Juni 2026 bis einschließlich Montag, dem 29. Juni 2026
in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, Bürgerservice:
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einwender sowie die vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht namentlich dargestellt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken und Einwendungen können nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Passes erteilt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (VwVfG a. F., das auf dieses Verfahren weiterhin anwendbar ist gemäß § 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung), über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG a. F.). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG a. F.).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen gemäß § 27a VwVfG a. F. während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Hochwasserschutzwand im Anschluss an den bestehenden Deich bis zur Fabrikstraße im Bereich der Wasserschänke (bezeichnet als LOS 3) und der Neubau einer überschütteten Hochwasserschutzwand entlang der Fabrikstraße (bezeichnet als LOS 4). Diese geplanten Maßnahmen sollen die Hochwasserschutzlinie oberhalb der Wehranlage Krumbach schließen und komplettieren. Hierbei soll ein Schutzziel HQ25 erreicht werden.
Um eine geschlossene Hochwasserschutzlinie zwischen LOS 3 und 4 sicher zu stellen, soll ebenso ein Kreuzungsbauwerk der Fabrikstraße errichtet werden. Des Weiteren ist für das Hinterland der Hochwasserschutzanlagen die Errichtung bzw. Neuorganisation einer dauerhaft funktionsfähige Binnenentwässerung geplant.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind außerdem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Talaue Krumbach und als Ökokontomaßnahme geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss ist gemäß § 83 Abs. 4 des Sächsischen Wassergesetzes sofort vollziehbar.
Lichtenau, den 01.06.2026
I
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit von
Dienstag, dem 16. Juni 2026 bis einschließlich Montag, dem 29. Juni 2026
in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, Bürgerservice:
Montag 13.00 Uhr -16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr -16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr -16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr -12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einwender sowie die vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht namentlich dargestellt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken und Einwendungen können nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Passes erteilt werden.
II
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (VwVfG a. F., das auf dieses Verfahren weiterhin anwendbar ist gemäß § 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung), über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG a. F.). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG a. F.).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen gemäß § 27a VwVfG a. F. während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar.
III
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Hochwasserschutzwand im Anschluss an den bestehenden Deich bis zur Fabrikstraße im Bereich der Wasserschänke (bezeichnet als LOS 3) und der Neubau einer überschütteten Hochwasserschutzwand entlang der Fabrikstraße (bezeichnet als LOS 4). Diese geplanten Maßnahmen sollen die Hochwasserschutzlinie oberhalb der Wehranlage Krumbach schließen und komplettieren. Hierbei soll ein Schutzziel HQ25 erreicht werden.
Um eine geschlossene Hochwasserschutzlinie zwischen LOS 3 und 4 sicher zu stellen, soll ebenso ein Kreuzungsbauwerk der Fabrikstraße errichtet werden. Des Weiteren ist für das Hinterland der Hochwasserschutzanlagen die Errichtung bzw. Neuorganisation einer dauerhaft funktionsfähige Binnenentwässerung geplant.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind außerdem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Talaue Krumbach und als Ökokontomaßnahme geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss ist gemäß § 83 Abs. 4 des Sächsischen Wassergesetzes sofort vollziehbar.
Lichtenau, den 01.06.2026
Andreas Graf
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen