Hochwasserschutz
[03.06.2026] [C46_L-0522/1609]
Landkreis Nordsachsen - „Flutungspolder Außig - 3. Planänderung (Zusätzliche Gehölzfällungen in den Bauabschnitten Absperrdeich und Hochwasserschutzdeich Görzig-Seydewitz)“
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Änderungsplanfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Für das oben genannte Änderungsvorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha, unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46_L-0522/1609 ein Änderungsplanfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 63 Absatz 2 Satz 2 und § 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und § 76 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Zudem besteht für das Änderungsvorhaben aufgrund einer Entscheidung gemäß § 9 Absatz 4 und § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
I
Mit Beschluss vom 10. März 2021, zuletzt geändert durch den 2. Planänderungsbeschluss vom 26. August 2024, wurde das Hochwasserschutzvorhaben Flutungspolder Außig durch die Landesdirektion Sachsen planfestgestellt. Gegenstand der beantragten dritten Planänderung sind zusätzliche Gehölzfällungen innerhalb der planfestgestellten Grenzen in den Bauabschnitten Absperrdeich und Hochwasserschutzdeich Görzig-Seydewitz. Die Fällbereiche befinden sich in den Landkreisen Nordsachsen und Meißen und betreffen Flurstücke der Stadt Belgern-Schildau, Gemarkung Wohlau, der Gemeinde Cavertitz, Gemarkung Schirmenitz, sowie der Stadt Strehla, Gemarkung Paußnitz. Für die naturschutzfachliche Kompensation wird ein Flurstück der Gemarkung Torgau auf dem Gebiet der Stadt Torgau, Ortsteil Repitz, beansprucht.
II
Die Planänderungsunterlagen stehen in der Zeit von
Donnerstag, dem 4. Juni 2026, bis einschließlich Freitag, dem 3. Juli 2026,
auf folgenden Internetseiten zur Einsicht zur Verfügung:
- Landesdirektion Sachsen: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik Hochwasserschutz,
- Gemeinde Cavertitz: https://www.cavertitz.de/bekanntmachungen/index.php,
- Stadt Belgern-Schildau: https://www.belgernschildau.de/seite/277615/ver%C3%B6ffentlichungen.html,
- Stadt Strehla: https://www.strehla.de/bekanntmachungen/index.php,
- Stadt Torgau: http://www.torgau.de/,
- UVP-Portal: https://www.uvp-verbund.de.
während der Öffnungszeiten:
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Telefon: 034363 5040) außerdem möglich
zu den Dienstzeiten:
| Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und |
| Mittwoch: | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Die Planänderungsunterlagen beinhalten Zeichnungen und Erläuterungen sowie weitere das Änderungsvorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen. Zu letzteren gehören:
- Ein Maßnahmekonzept mit naturschutzfachlicher Eingriffsbewertung, Bewertung der Belange des Artenschutzes, von NATURA 2000, des nationalen Gebietsschutzes sowie Biotopschutzes,
- Unterlagen für die FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die Gebiete Nr. 34E („Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, DE 4545-301), Nr. 64E („Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“, DE 4342-301) und Nr. 201 („Dahle und Tauschke“, DE 4543-303),
- Unterlagen für die SPA-Verträglichkeitsprüfungen für die Gebiete Nr. 25 („Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“, DE 4342-452) und Nr. 26 („Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, DE 4545-452),
- ein UVP-Bericht.
III
- Die betroffene Öffentlichkeit kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Montag, den 3. August 2026,
bei der
- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder
- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder
- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, oder
- Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz, oder
- Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau, oder
- Stadt Strehla, Markt 1, 01616 Strehla, oder
- Stadt Torgau, Markt 1, 04860 Torgau,
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen erheben oder sich zu dem Änderungsvorhaben äußern. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion Sachsen sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch das Änderungsvorhaben berührt werden und jede Vereinigung, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Änderungsvorhaben berührt wird.
- Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
- Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
- Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind für das Änderungsplanfeststellungsverfahren alle Einwendungen bzw. Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
IV
V
- Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
- Die Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung des Änderungsvorhabens ergeht nach Durchführung des Änderungsplanfeststellungsverfahrens mit einem Planänderungsbeschluss. Im Planänderungsbeschluss wird über die Einwendungen entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
VI
Diese Bekanntmachung ist auch auf den in Pkt. II genannten Internetseiten einsehbar.
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Vorstehender Text wird durch die Gemeinden Belgern-Schildau, Cavertitz, Strehla und Torgau entsprechend deren Bekanntmachungssatzungen ortsüblich bekannt gemacht.
Unterlagen
(zip-Datei; 0,38 MB)
(zip-Datei; 1,25 MB)
artenschutzrechtlichen Prüfung u. Maßnahmeblätter
(zip-Datei; 1,08 MB)
Baumkataster, FFH-Verträglichkeitsprüfung und SPA-Verträglichkeitsprüfung
(zip-Datei; 6,51 MB)
Übersichtslageplan, Lagepläne und Maßnahmeplan
(zip-Datei; 8,69 MB)
(zip-Datei; 0,38 MB)
(zip-Datei; 2,45 MB)
Verschlüsseltes Grundstücksverzeichnis, Grundstücksplan
(zip-Datei; 0,5 MB)