Gewerbe- und Handwerksrecht
[03.06.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 7 29-19 Wurzen
Gemäß § 11b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 15. Juni 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Ronny Kühne zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Mirko Kühne für den Bezirk 14 7 29-19 Wurzen bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 7 29-19 Wurzen zum 31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Leipzig, den 3. Juni 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Gronau
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 15. Juni 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Ronny Kühne zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Mirko Kühne für den Bezirk 14 7 29-19 Wurzen bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 7 29-19 Wurzen zum 31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Leipzig, den 3. Juni 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Gronau
Sachbearbeiter