Eisenbahnen
[28.05.2026] [32-0522/204]
Freistaat Sachsen - Landesdirektion Sachsen -
- Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Rochlitz, Gemarkung Wittgendorf -
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 AEG öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag des Grundstückseigentümers auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen ist ein Flurstück mit Bahnwärterhaus und Nebengebäude der nichtbundeseigenen Eisenbahn auf dem nachfolgend genannten Flurstück:
Der Antragsteller ist seit 2024 Eigentümerin des Flurstückes und möchte das denkmalgeschützte Bahnwärterhaus zu Wohnzwecken umnutzen. Das Flurstück befindet sich angrenzend zur Bahnstrecke 6632 Rochlitz-Penig, ca. 600 m nördlich der Ortslage Wittgendorf. Der reguläre Bahnbetrieb ist im Mai 2000 eingestellt und die Strecke im Januar 2002 stillgelegt worden. Die Strecke wird derzeit von der IG Muldental BahnTourismus e.V. als „Frelsbachtalbahn“ nur noch für gelegentliche Draisinen- und motorisierte Freizeitfahrten genutzt. Das angrenzende Flurstück 45 bleibt davon aber unberührt.
Es ist anzunehmen, dass das Flurstück 45 für das derzeitige oder für ein künftiges schienengebundenes Verkehrsbedürfnis nicht mehr benötigt wird.
Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffene Stadt Rochlitz sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0371 532 1145 eingesehen werden. Sie sind außerdem auf den Bekanntmachungsseiten des Landesdirektion Sachsen, Rubrik „Eisenbahnen“ einsehbar.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 18. Mai 2026
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag des Grundstückseigentümers auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen ist ein Flurstück mit Bahnwärterhaus und Nebengebäude der nichtbundeseigenen Eisenbahn auf dem nachfolgend genannten Flurstück:
| Gemeinde/Stadt | Gemarkung | Flurstück | Fläche (m²) |
| Rochlitz | Wittgendorf | 45 | 700 |
Der Antragsteller ist seit 2024 Eigentümerin des Flurstückes und möchte das denkmalgeschützte Bahnwärterhaus zu Wohnzwecken umnutzen. Das Flurstück befindet sich angrenzend zur Bahnstrecke 6632 Rochlitz-Penig, ca. 600 m nördlich der Ortslage Wittgendorf. Der reguläre Bahnbetrieb ist im Mai 2000 eingestellt und die Strecke im Januar 2002 stillgelegt worden. Die Strecke wird derzeit von der IG Muldental BahnTourismus e.V. als „Frelsbachtalbahn“ nur noch für gelegentliche Draisinen- und motorisierte Freizeitfahrten genutzt. Das angrenzende Flurstück 45 bleibt davon aber unberührt.
Es ist anzunehmen, dass das Flurstück 45 für das derzeitige oder für ein künftiges schienengebundenes Verkehrsbedürfnis nicht mehr benötigt wird.
Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffene Stadt Rochlitz sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0371 532 1145 eingesehen werden. Sie sind außerdem auf den Bekanntmachungsseiten des Landesdirektion Sachsen, Rubrik „Eisenbahnen“ einsehbar.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 18. Mai 2026
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur