Immissionsschutz
[07.05.2026] [Gz.: 44-8431/2828]
Landeshauptstadt Dresden - SachsenEnergie AG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage - RING30 - Auslegung des Antrages und der Unterlagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3, 4 und 6 sowie § 11 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen macht gemäß § 10 Absätze 3, 4 und 6 sowie § 11 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 8 bis 10 und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, Folgendes bekannt:
Die SachsenEnergie AG, Friedrich-List Platz 2 in 01069 Dresden, beantragte mit Datum vom 1. Juli 2025 nach §§ 4 und 8 BImSchG die Erteilung einer Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage – RING30 (TAB RING30) am Standort Hammerweg 23, 01127 Dresden, Gemarkung Dresden, Flurstücksnummern 30/69, 30/71, 30/72, 30/74 und 30/75.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedürfen der Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 Nr. 355) geändert worden ist, in Verbindung mit der Nummer 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Gegenstand der beantragten Teilgenehmigung sind die Errichtung und der Betrieb der thermischen Abfallbehandlungsanlage. Bestandteil des Vorhabens ist zudem die spätere Nutzungsänderung der bestehenden Umschlaghalle zur Erweiterung der zur Zwischenlagerung vorgesehenen Abfallfraktionen. Nicht Gegenstand der beantragten Teilgenehmigung ist der Betrieb der Kesselanlage, der gesondert genehmigt wird.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Abfallbehandlungsanlage soll im Jahr 2029 erfolgen.
Zuständig für die beantragte Teilgenehmigung ist die Landesdirektion Sachsen.
Für das Vorhaben besteht gemäß § 6 i. V. m. Ziffer 8.1.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Antragstellerin hat der Genehmigungsbehörde einen Bericht gemäß § 4e der 9. BImSchV zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigungsbehörde vom 3. März 2026 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 2026, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde sowie im zentralen UVP-Portal der Länder wurde die Auslegungsfrist auf den Zeitraum vom 27. März 2026 bis einschließlich 27. April 2026 und die Einwendungsfrist auf den Zeitraum vom 27. März bis einschließlich 27. Mai 2026 bestimmt. Dies sowie die auf dieser Grundlage eingegangenen und noch eingehenden Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.
Gleichwohl wird das Vorhaben hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vorsorglich erneut öffentlich bekannt gemacht. Die nachstehend bekannt gemachte Auslegung mit den ergänzenden Auslegungs- und Einwendungsfristen gilt daher ergänzend. Insbesondere werden das Vorhaben, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, nach Maßgabe der nachstehenden Bekanntmachung ergänzend im zentralen UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Vorsorglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben und die auszulegenden Unterlagen nicht geändert worden sind.
Der Antrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, liegen zusätzlich in der Zeit vom
15. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026
für jede Person zur Einsichtnahme
im Stadtbezirksamt Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, Tel.: 0351-4885401, Zimmer 101
montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden, Abteilung Umweltschutz, Tel.: 0351-8250, Zimmer 4087
montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
im Stadtentwicklungsamt Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Tel.: 0351-8311949, Zimmer 1.15
montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a/b, 01468 Moritzburg, Tel.: 035207-85358
im Saal des „Haus des Gastes“
dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
aus.
Soweit Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, wird an ihrer Stelle eine Inhaltsdarstellung ausgelegt (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, § 10 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV).
Die ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Sächsischen Waldgesetzes.
Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung unter anderem folgende für das Vorhaben entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:
Der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, werden ab dem 15. Mai 2026 zudem im zentralen UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht (§ 10 Abs. 1 Satz 12 der 9. BImSchV).
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht (§ 10 Abs. 3 Satz 7 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 7 der 9. BImSchV).
Einwendungen gegen das Vorhaben können zusätzlich
vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juli 2026
schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde (Anschrift: Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden - Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, E-Mail-Adresse: post@lds.sachsen.de) erhoben werden. Für alle Einwendungen gilt das Datum des Eingangs bei der Genehmigungsbehörde.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen.
Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Antragstellerin ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekanntgegeben.
Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV). Auf diese Möglichkeit wird hiermit hingewiesen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.lds.sachsen.de/datenschutz.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 BImSchG über die Durchführung eines Erörterungstermins. Findet der Erörterungstermin statt, wird dieser hiermit auf den
bestimmt. Er findet statt am Friedrich-List-Platz 2, in 01069 Dresden.
Der mit der Bekanntmachung der Genehmigungsbehörde vom 3. März 2026 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 2026, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde sowie im zentralen UVP-Portal der Länder für den 23. und den 26. Juni 2026 vorgesehene Erörterungstermin wird hiermit aufgehoben. Die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, sowie de Antragstellerin von der Verlegung des Erörterungstermins erfolgt durch diese öffentliche Bekanntmachung, § 17 Abs. 2 der 9. BImSchV.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung über den Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 8a BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Diese Bekanntmachung wird ebenfalls im zentralen UVP-Portal der Länder www.uvp-verbund.de veröffentlicht (§ 8 Abs. 1 der 9. BImSchV).
Dresden, den 24. April 2026
Die SachsenEnergie AG, Friedrich-List Platz 2 in 01069 Dresden, beantragte mit Datum vom 1. Juli 2025 nach §§ 4 und 8 BImSchG die Erteilung einer Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage – RING30 (TAB RING30) am Standort Hammerweg 23, 01127 Dresden, Gemarkung Dresden, Flurstücksnummern 30/69, 30/71, 30/72, 30/74 und 30/75.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedürfen der Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 Nr. 355) geändert worden ist, in Verbindung mit der Nummer 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Gegenstand der beantragten Teilgenehmigung sind die Errichtung und der Betrieb der thermischen Abfallbehandlungsanlage. Bestandteil des Vorhabens ist zudem die spätere Nutzungsänderung der bestehenden Umschlaghalle zur Erweiterung der zur Zwischenlagerung vorgesehenen Abfallfraktionen. Nicht Gegenstand der beantragten Teilgenehmigung ist der Betrieb der Kesselanlage, der gesondert genehmigt wird.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Abfallbehandlungsanlage soll im Jahr 2029 erfolgen.
Zuständig für die beantragte Teilgenehmigung ist die Landesdirektion Sachsen.
Für das Vorhaben besteht gemäß § 6 i. V. m. Ziffer 8.1.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Antragstellerin hat der Genehmigungsbehörde einen Bericht gemäß § 4e der 9. BImSchV zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigungsbehörde vom 3. März 2026 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 2026, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde sowie im zentralen UVP-Portal der Länder wurde die Auslegungsfrist auf den Zeitraum vom 27. März 2026 bis einschließlich 27. April 2026 und die Einwendungsfrist auf den Zeitraum vom 27. März bis einschließlich 27. Mai 2026 bestimmt. Dies sowie die auf dieser Grundlage eingegangenen und noch eingehenden Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.
Gleichwohl wird das Vorhaben hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vorsorglich erneut öffentlich bekannt gemacht. Die nachstehend bekannt gemachte Auslegung mit den ergänzenden Auslegungs- und Einwendungsfristen gilt daher ergänzend. Insbesondere werden das Vorhaben, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, nach Maßgabe der nachstehenden Bekanntmachung ergänzend im zentralen UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Vorsorglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben und die auszulegenden Unterlagen nicht geändert worden sind.
Der Antrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, liegen zusätzlich in der Zeit vom
15. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026
für jede Person zur Einsichtnahme
im Stadtbezirksamt Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, Tel.: 0351-4885401, Zimmer 101
montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden, Abteilung Umweltschutz, Tel.: 0351-8250, Zimmer 4087
montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
im Stadtentwicklungsamt Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Tel.: 0351-8311949, Zimmer 1.15
montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Moritzburg, Schlossallee 3a/b, 01468 Moritzburg, Tel.: 035207-85358
im Saal des „Haus des Gastes“
dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
aus.
Soweit Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, wird an ihrer Stelle eine Inhaltsdarstellung ausgelegt (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, § 10 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV).
Die ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Sächsischen Waldgesetzes.
Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung unter anderem folgende für das Vorhaben entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:
- Fachgutachten für Luftschadstoffe und Gerüche
- Fachgutachten für Schall
- Gutachten zur Erfüllung der Gewässerschutzanforderungen
- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung gem. § 34 BNatSchG
- Artenschutzfachbeitrag
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- UVP-Bericht.
Der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, werden ab dem 15. Mai 2026 zudem im zentralen UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht (§ 10 Abs. 1 Satz 12 der 9. BImSchV).
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht (§ 10 Abs. 3 Satz 7 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 7 der 9. BImSchV).
Einwendungen gegen das Vorhaben können zusätzlich
vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 15. Juli 2026
schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde (Anschrift: Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden - Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, E-Mail-Adresse: post@lds.sachsen.de) erhoben werden. Für alle Einwendungen gilt das Datum des Eingangs bei der Genehmigungsbehörde.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen.
Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Antragstellerin ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekanntgegeben.
Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV). Auf diese Möglichkeit wird hiermit hingewiesen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.lds.sachsen.de/datenschutz.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 BImSchG über die Durchführung eines Erörterungstermins. Findet der Erörterungstermin statt, wird dieser hiermit auf den
1. und 2. September 2026, jeweils zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr.
bestimmt. Er findet statt am Friedrich-List-Platz 2, in 01069 Dresden.
Der mit der Bekanntmachung der Genehmigungsbehörde vom 3. März 2026 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 2026, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde sowie im zentralen UVP-Portal der Länder für den 23. und den 26. Juni 2026 vorgesehene Erörterungstermin wird hiermit aufgehoben. Die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, sowie de Antragstellerin von der Verlegung des Erörterungstermins erfolgt durch diese öffentliche Bekanntmachung, § 17 Abs. 2 der 9. BImSchV.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung über den Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 8a BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Diese Bekanntmachung wird ebenfalls im zentralen UVP-Portal der Länder www.uvp-verbund.de veröffentlicht (§ 8 Abs. 1 der 9. BImSchV).
Dresden, den 24. April 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter