Immissionsschutz
[07.05.2026] [Gz.: 44-8431/2807]
Landeshauptstadt Dresden - Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen hat der Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH, Robert-Bosch-Ring 1 in 01109 Dresden, mit Datum vom 17. April 2026 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, für die Erweiterung der Anlage Lithografie mit Nasschemie am Standort Dresden erteilt.
Für die Anlagengruppe der Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln gibt es kein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblatt).
Für die BE 1020 Kälteanlage sind die Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken (BVT) für industrielle Kältesysteme (ICS BREF, Stand 12/2001) maßgeblich.
Für die BE 400 Chemikalienlager RB 300 sind die Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter (EFS BREF, Stand 07/2006) maßgeblich.
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 17. April 2026
Für die Anlagengruppe der Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln gibt es kein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblatt).
Für die BE 1020 Kälteanlage sind die Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken (BVT) für industrielle Kältesysteme (ICS BREF, Stand 12/2001) maßgeblich.
Für die BE 400 Chemikalienlager RB 300 sind die Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter (EFS BREF, Stand 07/2006) maßgeblich.
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 17. April 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,94 MB)