Eisenbahnen
[07.05.2026] [32-0522/204]
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
- Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Leipzig, Gemarkung Schönefeld -
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 AEG öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag der BECKER Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Denzlingen auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen ist ein Anschlussgleisabschnitt der nichtbundeseigenen Eisenbahn auf dem nachfolgend genannten Flurstück des Antragstellers:
Die Antragstellerin war und ist Eigentümerin des östlich angrenzenden Flurstückes 205/42 und hat das Flurstück 205/21 kürzlich erworben, um den betrieblichen Standort weiterzuentwickeln. Auf dem Flurstück befand sich eine einspurige Gleisanlage, welche ca. 500 m weiter nördlich von einem Hauptgleis der damaligen Deutschen Reichsbahn, jetzt Deutsche Bahn, in das Gewerbegebiet an der Kamenzer Straße in Leipzig abzweigte.
Es ist kein Transport von Massengütern oder ein anderweitiges schienengebundenes Verkehrsbedürfnis mehr auf dem benannten Gleisstrang des Gewerbegebietes zu erwarten.
Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffene Stadt Leipzig sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0341 977 3201 eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 27. April 2026
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag der BECKER Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Denzlingen auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen ist ein Anschlussgleisabschnitt der nichtbundeseigenen Eisenbahn auf dem nachfolgend genannten Flurstück des Antragstellers:
| Gemeinde/Stadt | Gemarkung | Flurstück | Fläche (m²) |
| Leipzig | Schönefeld | 205/21 | 1.631 |
Die Antragstellerin war und ist Eigentümerin des östlich angrenzenden Flurstückes 205/42 und hat das Flurstück 205/21 kürzlich erworben, um den betrieblichen Standort weiterzuentwickeln. Auf dem Flurstück befand sich eine einspurige Gleisanlage, welche ca. 500 m weiter nördlich von einem Hauptgleis der damaligen Deutschen Reichsbahn, jetzt Deutsche Bahn, in das Gewerbegebiet an der Kamenzer Straße in Leipzig abzweigte.
Es ist kein Transport von Massengütern oder ein anderweitiges schienengebundenes Verkehrsbedürfnis mehr auf dem benannten Gleisstrang des Gewerbegebietes zu erwarten.
Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffene Stadt Leipzig sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0341 977 3201 eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 27. April 2026
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur