Gewerbe- und Handwerksrecht
[04.05.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung einer betriebsangehörigen Vertreterin für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 6 28-17 Dippoldiswalde
Gemäß § 11 b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung einer betriebsangehörigen Vertreterin eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Mai 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Lucie Graupner zur betriebsangehörigen Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Mario Einbock für den Bezirk 14 6 28-17 Dippoldiswalde bestellt.
Die Bestellung der betriebsangehörigen Vertreterin ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk
14 6 28-17 Dippoldiswalde zum 31. Januar 2033 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der betriebsangehörigen Vertreterin.
Leipzig, den 4. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen
Mit Wirkung vom 1. Mai 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Lucie Graupner zur betriebsangehörigen Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Mario Einbock für den Bezirk 14 6 28-17 Dippoldiswalde bestellt.
Die Bestellung der betriebsangehörigen Vertreterin ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk
14 6 28-17 Dippoldiswalde zum 31. Januar 2033 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der betriebsangehörigen Vertreterin.
Leipzig, den 4. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen