Energie
[08.04.2026] [32-0522/1848]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Bauvorhaben der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas mbH
Jesewitz - Umverlegung Gashochdruckleitung TN 110
Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas mbH hat mit Schreiben vom 18. März 2026 für das Vorhaben „Jesewitz - Umverlegung Gashochdruckleitung TN 110“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Nordsachsen in der Gemeinde Jesewitz.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, weil das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Nr. 272 „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ liegt. Damit war die zweite Prüfungsstufe durchzuführen.
Der von der Baumaßnahme betroffene Abschnitt der Hochdruckgasleitung befindet sich straßenparallel an der B 87 in Jesewitz im Landkreis Nordsachsen. Aufgrund einer bestehenden Überbauung ist eine neue Trassenführung mit einer Gesamtlänge von ca. 490 m auf der anderen Straßenseite erforderlich.
Es wurde festgestellt, dass es im Zuge der Bauausführung in Folge des Baustellenverkehrs zu Schadstoffimmissionen kommt. Da sich diese jedoch über einen kurzen Zeitraum und eine geringe Menge belaufen, lässt sich daraus keine erhebliche Beeinträchtigung ableiten. Durch die unterirdische Verlegung ist keine langfristige Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes verbunden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die vorhandene Oberfläche wiederhergestellt. Der Bodenabtrag und der Bodenauftrag sind auf die Bauphase beschränkt.
Es ist mit keinen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Schutzgütern nach dem UVPG zu rechnen, auch die Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes ist unerheblich. Es ist kein UVP-Verfahren durchzuführen.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie und im UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de.
Chemnitz, 30. März 2026
Die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas mbH hat mit Schreiben vom 18. März 2026 für das Vorhaben „Jesewitz - Umverlegung Gashochdruckleitung TN 110“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Nordsachsen in der Gemeinde Jesewitz.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, weil das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Nr. 272 „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ liegt. Damit war die zweite Prüfungsstufe durchzuführen.
Der von der Baumaßnahme betroffene Abschnitt der Hochdruckgasleitung befindet sich straßenparallel an der B 87 in Jesewitz im Landkreis Nordsachsen. Aufgrund einer bestehenden Überbauung ist eine neue Trassenführung mit einer Gesamtlänge von ca. 490 m auf der anderen Straßenseite erforderlich.
Es wurde festgestellt, dass es im Zuge der Bauausführung in Folge des Baustellenverkehrs zu Schadstoffimmissionen kommt. Da sich diese jedoch über einen kurzen Zeitraum und eine geringe Menge belaufen, lässt sich daraus keine erhebliche Beeinträchtigung ableiten. Durch die unterirdische Verlegung ist keine langfristige Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes verbunden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die vorhandene Oberfläche wiederhergestellt. Der Bodenabtrag und der Bodenauftrag sind auf die Bauphase beschränkt.
Es ist mit keinen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Schutzgütern nach dem UVPG zu rechnen, auch die Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes ist unerheblich. Es ist kein UVP-Verfahren durchzuführen.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie und im UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de.
Chemnitz, 30. März 2026
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung