Immissionsschutz
[02.04.2026] [Gz.: 44-8431/3084]
Landkreis Mittelsachsen - Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch ein elektrolytisches Verfahren (Galvanikanlage) der Firma SAXONIA EuroCoin GmbH am Standort Erzstraße 5 in 09633 Halsbrücke
- Auslegung des Antrages und der Unterlagen -
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die SAXONIA EuroCoin GmbH in 09633 Halsbrücke, Erzstraße 5a, beantragt mit Datum vom 3. Dezember 2025 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch ein elektrolytisches Verfahren (Galvanikanlage) am Standort Erzstraße 5 in 09633 Halsbrücke, Gemarkung Halsbrücke, Flurstück 267/28. Die Anlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist in Verbindung mit der Nummer 3.10.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Das beantragte Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Galvanikanlage (zwei Galvaniklinien) zur Beschichtung von Metallronden mit Nickel, Kupfer, Messing und Bronze, einschließlich eines Elektrolytmanagements im Bereich der cyanidischen Galvanik, durch Aufbau von Lagertanks für cyanidisch Kupfer (Nutzvolumen 11 m³), cyanidisch Messing (Nutzvolumen 16 m³) und cyanidisch Bronze (Nutzvolumen 16 m³), in einer bestehenden Produktionshalle.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes. Es wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes in Verbindung mit §§ 8 bis 10a und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht.
Für dieses Vorhaben wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn gemäß § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Konstruktion der galvanischen Anlagen und der damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen incl. Druckprüfungen und Abnahmen beantragt.
Genehmigungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die Verfahrensführung erfolgt durch das Referat Immissionsschutz der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41.
Der Genehmigungsantrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Landesdirektion Sachsen im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, können nach dieser Bekanntmachung einen Monat, vom
als Anlage im PDF-Format zu dieser Bekanntmachung von jedermann eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, die Antragsunterlagen auf Verlangen (E-Mail: post@lds.sachsen.de oder Telefon: 0371 5320 unter Bezugnahme auf das oben genannte Geschäftszeichen – 44-8431/3084), auf andere, leicht zugängliche Weise, zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Landesdirektion Sachsen erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können
schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar. Es gilt das Eingangsdatum.
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Antragstellerin ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.lds.sachsen.de/datenschutz.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Das gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Klageverfahren.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird dieser in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt. Eine Absage des Erörterungstermins erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion.
Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden durch die Landesdirektion Sachsen hinsichtlich Modalitäten der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Mit der Benachrichtigung wird auch das Passwort für den individuellen Zugang zur Konsultationsplattform übermittelt. Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 3. Juli 2026 noch keine Benachrichtigung durch die Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz haben, können unter der E-Mailadresse: post@lds.sachsen.de oder schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz unter Angabe des Geschäftszeichens den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Die zur Teilnahme Berechtigten haben Gelegenheit, sich die in einer Synopse anonymisierten und thematisch zusammengefassten Einwendungen vom 13. Juli 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026 anzusehen. Einwenderinnen und Einwender können sich über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum 3. August 2026 nochmals zu ihren individuellen Argumenten sowie den darauf erfolgten Erwiderungen und Stellungnahmen äußern. Sollte im Zuge der Online-Konsultation eine Online-Äußerung nicht möglich sein, wird auch eine Äußerung auf postalischem Weg ermöglicht, die an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz zu richten ist. Bei schriftlichen Eingaben muss der Eingang bei der Behörde bis zum 10. August 2026 erfolgt sein.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Chemnitz, den 9. März 2026
Das beantragte Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Galvanikanlage (zwei Galvaniklinien) zur Beschichtung von Metallronden mit Nickel, Kupfer, Messing und Bronze, einschließlich eines Elektrolytmanagements im Bereich der cyanidischen Galvanik, durch Aufbau von Lagertanks für cyanidisch Kupfer (Nutzvolumen 11 m³), cyanidisch Messing (Nutzvolumen 16 m³) und cyanidisch Bronze (Nutzvolumen 16 m³), in einer bestehenden Produktionshalle.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes. Es wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes in Verbindung mit §§ 8 bis 10a und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht.
Für dieses Vorhaben wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn gemäß § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Konstruktion der galvanischen Anlagen und der damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen incl. Druckprüfungen und Abnahmen beantragt.
Genehmigungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die Verfahrensführung erfolgt durch das Referat Immissionsschutz der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41.
Der Genehmigungsantrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Landesdirektion Sachsen im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, können nach dieser Bekanntmachung einen Monat, vom
10. April 2026 bis einschließlich 11. Mai 2026
als Anlage im PDF-Format zu dieser Bekanntmachung von jedermann eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, die Antragsunterlagen auf Verlangen (E-Mail: post@lds.sachsen.de oder Telefon: 0371 5320 unter Bezugnahme auf das oben genannte Geschäftszeichen – 44-8431/3084), auf andere, leicht zugängliche Weise, zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Landesdirektion Sachsen erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können
bis einschließlich 11. Juni 2026
schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar. Es gilt das Eingangsdatum.
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Antragstellerin ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.lds.sachsen.de/datenschutz.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Das gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Klageverfahren.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird dieser in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt. Eine Absage des Erörterungstermins erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion.
Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden durch die Landesdirektion Sachsen hinsichtlich Modalitäten der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Mit der Benachrichtigung wird auch das Passwort für den individuellen Zugang zur Konsultationsplattform übermittelt. Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 3. Juli 2026 noch keine Benachrichtigung durch die Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz haben, können unter der E-Mailadresse: post@lds.sachsen.de oder schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz unter Angabe des Geschäftszeichens den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Die zur Teilnahme Berechtigten haben Gelegenheit, sich die in einer Synopse anonymisierten und thematisch zusammengefassten Einwendungen vom 13. Juli 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026 anzusehen. Einwenderinnen und Einwender können sich über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum 3. August 2026 nochmals zu ihren individuellen Argumenten sowie den darauf erfolgten Erwiderungen und Stellungnahmen äußern. Sollte im Zuge der Online-Konsultation eine Online-Äußerung nicht möglich sein, wird auch eine Äußerung auf postalischem Weg ermöglicht, die an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz zu richten ist. Bei schriftlichen Eingaben muss der Eingang bei der Behörde bis zum 10. August 2026 erfolgt sein.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Chemnitz, den 9. März 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter