Immissionsschutz
[29.01.2026] [Gz.: 44-8431/3007]
Stadt Leipzig - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen Änderungsvorhaben 452 der Firma Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) am Standort 04349 Leipzig
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Landesdirektion Sachsen hat der Bayerischen Motoren Werke Aktiengesellschaft in 04349 Leipzig, BMW-Allee 1, mit Datum vom 10. Dezember 2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen – Änderung 452 – am Standort in 04349 Leipzig, BMW-Allee 1, Gemarkung Plaußig, Flurstück 308/1, mit folgendem verfügenden Teil, erteilt:
I. Entscheidung
1.1 Ihrer Firma Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), Werk Leipzig, BMW-Allee 1 in 04349 Leipzig, wird unbeschadet der Rechte Dritter, auf Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 und der Nummer 3.24 (G) des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung (Änderung Nummer 452) der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen am Standort BMW-Allee 1 in 04349 Leipzig, Gemarkung Plaußig, Flurstück 308/1, erteilt.
1.2 Diese Entscheidung berechtigt insbesondere zu folgendem:
Technologie Karosseriebau:
1.3 Diese Änderungsgenehmigung schließt gemäß § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein. Eingeschlossen sind insbesondere:
Wasserrechtliche Genehmigung nach § 55 Absatz 2 Sächsisches Wassergesetz zur wesentlichen Änderung der Abwasserbehandlungsanlage in der Betriebseinheit Lackiererei,
Eignungsfeststellung folgender Anlagen gemäß § 63 Wasserhaushaltsgesetz, unter dem Vorbehalt, dass die Prüfung der Anlagen vor Inbetriebnahme nach § 46 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 5 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die bescheidkonforme Errichtung bestätigt:
Bestätigung der Anzeige nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die folgenden Anlagen zum Herstellen, Behandeln und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
1.4 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt gemäß § 18 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft dieser Entscheidung die jeweiligen Änderungen in Betrieb genommen werden.
Hinweis:
Diese Frist kann auf Antrag vor Ablauf der Frist verlängert werden.
1.5 Die Genehmigung wird nach Maßgabe der Antragsunterlagen vom 9. Mai 2025, zuletzt geändert mit Unterlagen vom 26. November 2025 sowie mit Nebenbestimmungen laut Abschnitt IV. erteilt.
1.6 Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens sind gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes Kosten zu erheben. Die Kosten des Verfahrens hat die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), Werk Leipzig als Antragstellerin zu tragen. Die Höhe der zu entrichtenden Kosten wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Hinweis:
Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter und der behördlichen Entscheidungen erteilt, die nach § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden. Der rechtmäßige Gebrauch der Genehmigung setzt gegebenenfalls das Vorliegen weiterer erforderlicher Zulassungen voraus.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung kann
nachfolgend als Anhang auf dieser Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen im PDF-Format abgerufen werden.
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, Stand Juni 2020, zugrunde. Das Dokument ist abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissions-schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, wird der Genehmigungsbescheid auch im Internet unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=22927&art_param=664 bekanntgemacht.
Leipzig, den 21. Januar 2026
I. Entscheidung
1.1 Ihrer Firma Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), Werk Leipzig, BMW-Allee 1 in 04349 Leipzig, wird unbeschadet der Rechte Dritter, auf Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 und der Nummer 3.24 (G) des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung (Änderung Nummer 452) der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen am Standort BMW-Allee 1 in 04349 Leipzig, Gemarkung Plaußig, Flurstück 308/1, erteilt.
1.2 Diese Entscheidung berechtigt insbesondere zu folgendem:
Technologie Karosseriebau:
- Errichtung Türenfertigung (vier Karosseriebauanlagen zur Fertigung von Fahrzeugtüren gemäß Anzeige nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 7. Juni 2023) und Betrieb der zugehörigen Fertigungsverfahren Laserschweißen und Schleifen mit Errichtung der Emissionsquellen EQ 21.0-12.1 und EQ 21.0-12.2 (Absauganlage Laserschweißen)
- Implementierung des Fertigungsverfahrens „Schleifen“ im Gebäude 30.0
- Stilllegung der Emissionsquelle EQ 40.0-7/9 (Abluft aus der thermischoxidativen Behandlung der Abluft aus der Spritzkabine und Zwischentrockner Decklacklinie 1 und der Klarlackkabine und Trockner der Kontrastlacklinie 1)
- Substitution der Einsatzstoffe zum Nahtabdichten (NAD) und zum Unterbodenschutz (UBS) (Maßnahmen 2 und 3)
- Anpassung Rauchgas-Volumenströme am PVC-Trockner (Maßnahme 4)
- Optimierung des PVC-Trockners (Maßnahme 5)
- Erweiterung Basislack/Klarlack (Decklacklinie 1 und 2) (Maßnahme 6)
- Ersatz Reinigungsautomat für Hohlraumkonservierung - Handdüsen (Maßnahme 8)
- Einführung der Aufbereitung der Abwässer aus dem Waschmaschinenraum (Maßnahme 9)
- Umstellung der Bereitstellung der Sitze der Produktfamilie „NCAR“ am Finger 3
- Erhöhung LKW-Anlieferung zum Gebäude 60.0
- Änderung der Emissionsparameter an den Emissionsquellen der Anlagen zur Modulmontage sowie an den Anlagen zur Zellbeschichtung
1.3 Diese Änderungsgenehmigung schließt gemäß § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein. Eingeschlossen sind insbesondere:
Wasserrechtliche Genehmigung nach § 55 Absatz 2 Sächsisches Wassergesetz zur wesentlichen Änderung der Abwasserbehandlungsanlage in der Betriebseinheit Lackiererei,
Eignungsfeststellung folgender Anlagen gemäß § 63 Wasserhaushaltsgesetz, unter dem Vorbehalt, dass die Prüfung der Anlagen vor Inbetriebnahme nach § 46 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 5 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die bescheidkonforme Errichtung bestätigt:
| Geb.-Nr. | Bezeichnung | Kurzform | Änderung |
| 40.0 | Chemiekalienlager Abwasserbehandlungsanlage |
Lager ABA | Änderung |
| 40.0 | Abfüllanlage/Umschlaganlage Lack | Entladetasse ABA | Änderung |
Bestätigung der Anzeige nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die folgenden Anlagen zum Herstellen, Behandeln und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
| Geb.-Nr. | Bezeichnung | Kurzform | Änderung/ Neuerrichtung |
| 40.0 | Dosieranlage für Flockungshilfsmittel | DA FHM | Neuaufnahme |
| 40.0 | Ex-Lackmischraum | Ex-LMR | Änderung |
| 40.0 | Lackmischraum Basislack | BC-LMR | Änderung |
1.4 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt gemäß § 18 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft dieser Entscheidung die jeweiligen Änderungen in Betrieb genommen werden.
Hinweis:
Diese Frist kann auf Antrag vor Ablauf der Frist verlängert werden.
1.5 Die Genehmigung wird nach Maßgabe der Antragsunterlagen vom 9. Mai 2025, zuletzt geändert mit Unterlagen vom 26. November 2025 sowie mit Nebenbestimmungen laut Abschnitt IV. erteilt.
1.6 Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens sind gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes Kosten zu erheben. Die Kosten des Verfahrens hat die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), Werk Leipzig als Antragstellerin zu tragen. Die Höhe der zu entrichtenden Kosten wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Hinweis:
Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter und der behördlichen Entscheidungen erteilt, die nach § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden. Der rechtmäßige Gebrauch der Genehmigung setzt gegebenenfalls das Vorliegen weiterer erforderlicher Zulassungen voraus.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung kann
vom 30. Januar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026
nachfolgend als Anhang auf dieser Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen im PDF-Format abgerufen werden.
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, Stand Juni 2020, zugrunde. Das Dokument ist abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissions-schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, wird der Genehmigungsbescheid auch im Internet unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=22927&art_param=664 bekanntgemacht.
Leipzig, den 21. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter