Staatsstraßen
[16.02.2026] [32-0522/1667/16]
Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben
S 200 – Radweg Erlau bis Anschluss Radweg Zschopau bis Mulde,
Tanneberg bis Schweikershain
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 13. Januar 2026, Geschäftszeichen: 32-0522/1667/16, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) während der Dienststunden in der Zeit vom 23. Februar 2026 bis einschließlich 9. März 2026
in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32 in 09648 Mittweida
in der Gemeindeverwaltung Erlau, im Bauamt, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau OT Crossen
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32 in 09648 Mittweida
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Montag | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,56 MB)
(zip-Datei; 117,17 MB)