Kommunalwesen
[22.01.2026] [20-2245/712]
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
zur Entstehung der „Stiftung Enkeltauglichkeit“
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
zur Entstehung der „Stiftung Enkeltauglichkeit“
Gz.: 20-2245/712/1
vom 7. Januar 2026
Durch Anerkennung der Landesdirektion Sachsen vom 17. Dezember 2025 ist die mit Stiftungsgeschäft vom 10. Dezember 2025 errichtete „Stiftung Enkeltauglichkeit“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nebelschütz entstanden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich
die Förderung der Volks- und Berufsbildung
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes,
die Förderung traditioneller Bräuche und Feste sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Inneres, Soziales und Gesundheit – Kommunalwesen eingesehen werden.
Dresden, den 7. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter Kommunalwesen
In Vertretung des Abteilungsleiters
der Landesdirektion Sachsen
zur Entstehung der „Stiftung Enkeltauglichkeit“
Gz.: 20-2245/712/1
vom 7. Januar 2026
Durch Anerkennung der Landesdirektion Sachsen vom 17. Dezember 2025 ist die mit Stiftungsgeschäft vom 10. Dezember 2025 errichtete „Stiftung Enkeltauglichkeit“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nebelschütz entstanden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich
die Förderung der Volks- und Berufsbildung
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes,
die Förderung traditioneller Bräuche und Feste sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Inneres, Soziales und Gesundheit – Kommunalwesen eingesehen werden.
Dresden, den 7. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter Kommunalwesen
In Vertretung des Abteilungsleiters
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,68 MB)