Wasserwirtschaft
[16.01.2026] [41-8301/111/30]
Landeshauptstadt Dresden - Vorhaben "Industriewasserversorgung Dresden Nord, Linke Spange"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 16. Januar 2026,
Gz.: 41-8301/111/30
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.
Die SachsenIndustrieWasser GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 7. November 2025 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Industriewasserversorgung Dresden-Nord, Linke Spange“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dabei zielt das Vorhaben auf die geplante Errichtung einer Industriewasserleitung auf einer Länge von 8,3 km.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 13. Januar 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Leipzig, den 16. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter
Die SachsenIndustrieWasser GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 7. November 2025 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Industriewasserversorgung Dresden-Nord, Linke Spange“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dabei zielt das Vorhaben auf die geplante Errichtung einer Industriewasserleitung auf einer Länge von 8,3 km.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 13. Januar 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen
- keine oder ausschließlich äußerst geringe Beeinträchtigung der folgenden Natura 2000-Gebiete (Schutzkriterien):
- SPA-/Vogelschutzgebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“,
- FFH-Gebiet „Elbtal zwischen zwischen Schöna und Mühlberg“.
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
- minimalinvasive Eingriffe,
- lediglich temporäre Auswirkungen des Vorhabens im Zeitraum der Baudurchführung.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Leipzig, den 16. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter