Hochwasserschutz
[15.01.2026] [C46_DD-0522/1792/6-2026/18528]
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das
Hochwasserschutzvorhaben "Ertüchtigung und Erhöhung des Deiches Dresden-Kaditz, Umsetzung HWSK Elbe M 59", 2. Planänderung
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I S. 348) geändert worden ist.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, Am Viertelacker 14 in 01259 Dresden, hat mit Schreiben vom 19. August 2025 bei der Landeshauptstadt Dresden für das o. g. Vorhaben eine (weitere) Änderung des Vorhabens angezeigt und eine Änderung der vorliegenden Plangenehmigung vom 29. Februar 2024 beantragt. Die Landeshauptstadt Dresden hat das Verfahren zuständigkeitshalber mit Schreiben vom 27. August 2025 an die Landesdirektion Sachsen abgegeben, mit der Bitte um die Prüfung, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Planänderung handelt und ob für die Änderung des Vorhabens eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Änderungsvorhaben „Ertüchtigung und Erhöhung des Deiches Dresden-Kaditz, Umsetzung HWSK Elbe M 59", 2. Planänderung, fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 13. Januar 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien),
- die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
- Natura 2000-Gebiete,
- Landschaftsschutzgebiete,
- gesetzlich geschützte Biotope,
- Überschwemmungsgebiete,
- die unerhebliche Schwere und Komplexität der Auswirkungen,
- die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standorts maßgebend:
Die geänderte Planung sieht den Ersatz der Erdbetoninnendichtung zwischen Station Deich-km 0+096,8 bis 0+111,8 durch eine Spundwand von Deich-km 0+087,8 bis 120,8 vor, welche innerhalb des bestehenden Deiches liegt.
Es ist ein Verschluss der temporären „Dichtwandlücke“ nach Umsetzung der Heber- und Funktionsleitungen der SachsenEnergie AG geplant.
Die geplante Deichanlage wird hinsichtlich ihrer äußeren Gestaltung in Gänze nicht wesentlich verändert.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe ist auch auf der Seite des UVP-Portals unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.
Die Bekanntgabe ist auch auf der Seite des UVP-Portals unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.
Dresden, den 13. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Kammel
Referatsleiter
Unterlagen
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