Gewerbe- und Handwerksrecht
[28.04.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 21-06 Geyer
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 15. Mai 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Eric Lippmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 21-06 Geyer bestellt.
Der Bezirk 14 5 21-06 Geyer umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09456 Annaberg-Buchholz mit dem Ortsteil Frohnau, der Stadt 09481 Elterlein mit dem Ortsteil Hermannsdorf, der Stadt 09468 Geyer, der Stadt 09487 Schlettau mit dem Ortsteil Dörfel, der Gemeinde 09468 Tannenberg mit dem Ortsteil Siebenhöfen sowie der Stadt 08297 Zwönitz mit dem Ortsteil Hormersdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 14. Mai 2033.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Eric Lippmann befindet sich: Zwönitzer Gasse 36 in 08297 Zwönitz.
Sie erreichen Herrn Lippmann unter:
Chemnitz, 28. April 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Hetzner
Regierungsamtsrätin
Mit Wirkung vom 15. Mai 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Eric Lippmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 21-06 Geyer bestellt.
Der Bezirk 14 5 21-06 Geyer umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09456 Annaberg-Buchholz mit dem Ortsteil Frohnau, der Stadt 09481 Elterlein mit dem Ortsteil Hermannsdorf, der Stadt 09468 Geyer, der Stadt 09487 Schlettau mit dem Ortsteil Dörfel, der Gemeinde 09468 Tannenberg mit dem Ortsteil Siebenhöfen sowie der Stadt 08297 Zwönitz mit dem Ortsteil Hormersdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 14. Mai 2033.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Eric Lippmann befindet sich: Zwönitzer Gasse 36 in 08297 Zwönitz.
Sie erreichen Herrn Lippmann unter:
| Telefon: | 037754-14 56 14 |
| Mobil: | 0172-98 69 603 |
| E-Mail: | schornsteinfeger-lippmann@online.de |
Chemnitz, 28. April 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Hetzner
Regierungsamtsrätin