Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen
[08.01.2026] [32-0522/1261]
Waldschlößchenbrücke
Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss
Ergänzende Prüfungen abgeschlossen
Der Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der DresdnerWaldschlößchenbrücke hat Bestand. Dies wurde durch die LandesdirektionSachsen (LDS) in einem ergänzenden Verfahren festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss aus 2004 genehmigte den Neubauder Brücke. Gegen die Planung hatten Naturschutzverbände geklagt.2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine nachträglicheFFH-Verträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfungdurchzuführen sind. Die Landeshauptstadt Dresden beantragte dieseergänzenden Verfahren. Eine Änderung des Vorhabens, insbesondere eineAufhebung einzelner Schutzauagen, wurde nicht beantragt.
Wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, wurde die Verträglichkeitdes Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke mit den europäischenNaturschutzvorgaben und dem Artenschutzrecht geprüft. Im Ergebnis wurdefestgestellt, dass dieser mit den Vorgaben vereinbar ist.
Bestehende Schutzregelungen bleiben unverändert. Diese sind gemäßaktueller Gutachten weiterhin notwendig.
Die auf der Waldschlößchenbrücke von April bis Oktober in den Nachtstunden geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bleibtbestehen, um das Risiko von Kollisionen zwischen dem Fahrzeugverkehr undder Mopsedermaus sowie weiteren Fledermausarten zu verringern.
Die Entscheidung wird den Einwendern und den Naturschutzvereinigungenindividuell bekannt gegeben.
Unterlagen
Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss
(pdf-Datei; 70,57 MB)