Immissionsschutz
[02.01.2026] [44-8431/2807]
Landeshauptstadt Dresden - Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Anlage Lithografie mit Nasschemie
- Absage Erörterungstermin
Mit der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 17. September 2025 (veröffentlicht am 2. Oktober 2025 unter anderem im Sächsischen Amtsblatt Nummer 40/2025) wurde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation für das Vorhaben zur wesentlichen Änderung der Anlage Lithografie mit Nasschemie der Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH am Standort Robert-Bosch-Ring 1, 01109 Dresden, ab dem 7. Januar 2026 angekündigt.
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind.
Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 12. Dezember 2025
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind.
Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 12. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter