Kommunalwesen
[29.12.2025] [20-2217/19/2]
Der Zweckverband „Allwetterbad Großschönau“ hat seine Verbandssatzung geändert.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der
7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung
des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“
vom 4. November 2025
Gz.: 20-2217/19/2
Vom 8. Dezember 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24. November 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ am 4. November 2025 beschlossene 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ genehmigt.
Die 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ ist am 25. Dezember 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2025 vom 24. Dezember 2025) in Kraft getreten.
Der Text der 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ wird als Datei zum Download beigefügt.
Die 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ ist am 25. Dezember 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2025 vom 24. Dezember 2025) in Kraft getreten.
Der Text der 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ wird als Datei zum Download beigefügt.
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,14 MB)