Kommunalwesen
[29.12.2025] [20-2217/206/1]
Aus dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe und dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien wird der neue Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO).
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe
zur Eingliederung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien einschließlich Umbenennung in Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO)
vom 4. Dezember 2025
Gz.: 20-2217/206/1
Vom 10. Dezember 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 8. Dezember 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) am 25. November 2025 und von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) am 4. Dezember 2025 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung zur Eingliederung des ZVON in den ZVOE einschließlich Umbenennung in Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung einschließlich der Eingliederung des ZVON in den ZVOE und der Umbenennung in ZVVO wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2025 am 24. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Text der neuen Verbandssatzung des ZVVO wird als Datei zum Download beigefügt.
Die Neufassung der Verbandssatzung einschließlich der Eingliederung des ZVON in den ZVOE und der Umbenennung in ZVVO wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2025 am 24. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Text der neuen Verbandssatzung des ZVVO wird als Datei zum Download beigefügt.