Hochwasserschutz
[06.01.2026] [Gz.: C46_DD-0522/1482]
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
HWS Elbe Dresden Altmickten/Übigau, M 54 Herstellung Hochwasserschutzwand
vom 27. November 2025
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, unter dem Geschäftszeichen C46_DD-0522/1482 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 78 Abs. 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, auf das oben bezeichnete Verfahren gemäß § 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes jedoch in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Gesetzesfassung weiter anwendbar ist, durch.
Dienstag, dem 6. Januar 2026 bis einschließlich
Donnerstag, dem 5. Februar 2026,
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
I
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 SächsWG auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. Die Maßnahme sieht die Errichtung einer teilmobilen Hochwasserschutzwand mit einer Bauwerkshöhe von 111,25 m NHN am rechten Ufer der Elbe im Bereich Altmickten/Übigau vor. Die Trasse verläuft auf einer Länge von etwa 245 m, beginnend am Einlauf der Kaditzer Flutrinne, entlang der Böcklinstraße (elbseitig) bis ca. 100 m stromab der Lindenschänke.II
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von
Dienstag, dem 6. Januar 2026 bis einschließlich
Donnerstag, dem 5. Februar 2026,
in der Landeshauptstadt Dresden, Stadtbezirksamt Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, Raum 101 (Sekretariat)
| während der Dienststunden: | Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr | |
| Donnerstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr | |
| Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III
- Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Donnerstag, dem 19. Februar 2026
- bei der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder
- bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Die Einwendungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
- Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
- Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV
- Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
- Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Dresden, den 27. November 2025
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Unterlagen
(zip-Datei; 162,48 MB)