Hochwasserschutz
[27.10.2025] [Gz.: C46_L-0522/1795]
Landkreis Nordsachsen - „Grundhafte Instandsetzung des Deiches Burckhardshof – Seydewitz (DSE Nr. 3)“ - Wendeanlage und Einbau Schutzrohrtrasse
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Änderung des Vorhabens
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
Mit Planfeststellungsbeschluss der damaligen Landesdirektion Leipzig vom 26. Februar 2010, geändert durch Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 23. August 2022, wurde der Plan für das Vorhaben „Grundhafte Instandsetzung des Deiches Burckhardshof – Seydewitz (DSE Nr. 3)“ festgestellt. Mit Schreiben vom 15. April 2025 hat die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha, Änderungen dieses Planes angezeigt. Die Änderungen umfassen zum einen die räumliche Verschiebung einer Wendeanlage bei Deich-km 0+780 und zum anderen die Errichtung einer Schutz- bzw. Leerrohrtrasse bei Deich-km 0+625 für die spätere Verlegung von Niederspannungs- und Telekommunikationskabeln.
Die Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen.
Im Rahmen der Vorprüfung zur Wendeanlage wurde am 25. August 2025 festgestellt, dass deren Änderung keine zusätzlichen oder neuen nachteiligen Auswirkungen mit sich bringt, die hinsichtlich ihrer Erheblichkeit auf die Umwelt zu bewerten wären. Die Vorprüfung zum Einbau der Schutzrohrtrasse am 23. Oktober 2025 ergab ebenfalls, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von der Änderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen bzw. keine anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.
Maßgebend für die Einschätzung war zum einen, dass eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Absatz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) für die Gebiete der betroffenen NATURA 2000-Kulisse nicht erforderlich ist. Zum anderen erfolgt der Einbau der Schutzrohrtrasse unter Beachtung der planfestgestellten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere V1 (Bauzeitenregelung), V2 (Erhalt der ökologischen Funktionalität von Lebensstätten), V4 (Bodenschonende Bauverfahren) und V5 (Allgemeiner Boden- und Gewässerschutz) sowie vorheriger Baufeldkontrollen auf Vorkommen geschützter Tierarten gemäß der planfestgestellten Nebenbestimmungen 6.4 und 6.5. Zudem konnten zusätzliche oder neue nachteilige Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter verneint werden.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe ist im UVP-Portal unter https://www.uvp-portal.de einsehbar.
Chemnitz, den 27. Oktober 2025
Mit Planfeststellungsbeschluss der damaligen Landesdirektion Leipzig vom 26. Februar 2010, geändert durch Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 23. August 2022, wurde der Plan für das Vorhaben „Grundhafte Instandsetzung des Deiches Burckhardshof – Seydewitz (DSE Nr. 3)“ festgestellt. Mit Schreiben vom 15. April 2025 hat die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha, Änderungen dieses Planes angezeigt. Die Änderungen umfassen zum einen die räumliche Verschiebung einer Wendeanlage bei Deich-km 0+780 und zum anderen die Errichtung einer Schutz- bzw. Leerrohrtrasse bei Deich-km 0+625 für die spätere Verlegung von Niederspannungs- und Telekommunikationskabeln.
Die Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen.
Im Rahmen der Vorprüfung zur Wendeanlage wurde am 25. August 2025 festgestellt, dass deren Änderung keine zusätzlichen oder neuen nachteiligen Auswirkungen mit sich bringt, die hinsichtlich ihrer Erheblichkeit auf die Umwelt zu bewerten wären. Die Vorprüfung zum Einbau der Schutzrohrtrasse am 23. Oktober 2025 ergab ebenfalls, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von der Änderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen bzw. keine anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.
Maßgebend für die Einschätzung war zum einen, dass eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Absatz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) für die Gebiete der betroffenen NATURA 2000-Kulisse nicht erforderlich ist. Zum anderen erfolgt der Einbau der Schutzrohrtrasse unter Beachtung der planfestgestellten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere V1 (Bauzeitenregelung), V2 (Erhalt der ökologischen Funktionalität von Lebensstätten), V4 (Bodenschonende Bauverfahren) und V5 (Allgemeiner Boden- und Gewässerschutz) sowie vorheriger Baufeldkontrollen auf Vorkommen geschützter Tierarten gemäß der planfestgestellten Nebenbestimmungen 6.4 und 6.5. Zudem konnten zusätzliche oder neue nachteilige Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter verneint werden.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe ist im UVP-Portal unter https://www.uvp-portal.de einsehbar.
Chemnitz, den 27. Oktober 2025
Landesdirektion Sachsen
Kammel
Referatsleiter
Kammel
Referatsleiter