Immissionsschutz
[30.10.2025] [44-8431/2948]
Landeshauptstadt Dresden - GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung des Chemikalienlagers M1
- Absage Erörterungstermin
Mit der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 22. Juli 2025 (veröffentlicht am 14. August 2025 unter anderem im Sächsischen Amtsblatt Nummer 33/2025) wurde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation für das Vorhaben zur wesentlichen Änderung des Chemikalienlagers M1 der GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG am Standort Wilschdorfer Landstr. 101, 01099 Dresden, ab dem 30. Oktober 2025 angekündigt.
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 15. Oktober 2025
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 15. Oktober 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter