Staatsstraßen
[23.10.2025] [32-0522/1386]
Planfeststellung für das Vorhaben
"S 11, Ausbau in Großbardau"
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 10. Oktober 2025 ist der Plan für das Vorhaben „S 11, Ausbau in Großbardau“ gemäß § 39 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 27. Oktober 2025 bis 10. November 2025
in der Stadtverwaltung Grimma, Tiefbauamt, Zimmer 2.07, Markt 16/17, 04668 Grimma zu den Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 27. Oktober 2025 bis 10. November 2025
in der Stadtverwaltung Grimma, Tiefbauamt, Zimmer 2.07, Markt 16/17, 04668 Grimma zu den Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
(zip-Datei; 4,65 MB)
(zip-Datei; 9,46 MB)
(zip-Datei; 5,01 MB)
(zip-Datei; 6,65 MB)
(zip-Datei; 6,93 MB)
(pdf-Datei; 5,32 MB)
(zip-Datei; 5,28 MB)
(zip-Datei; 5,03 MB)
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 8,15 MB)