Immissionsschutz
[17.07.2025] [44-8431/2790]
Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln - Modul 4
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen hat der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, mit Datum vom 27. Juni 2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, für die Erweiterung der Anlage Teilereinigung am Standort Dresden, mit folgendem verfügenden Teil, erteilt:
1. Der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden, wird auf ihren Genehmigungsantrag vom 23. Juni 2023 in der Fassung vom 22. Januar 2025 gemäß § 16 in Verbindung mit § 10 BImSchG und § 1 der 4. BImSchV sowie der Nummer 5.1.1.2 des Anhangs 1 dieser Verordnung die
für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln durch die Einrichtung und Betrieb einer Teilereinigung im neu errichteten Gebäude B37/39 (Modul 4) in 01099 Dresden, Königsbrücker Straße 180, Flurstücks-Nrn. 641/20, 641/32 und 641/39, erteilt.
2. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
3. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
4. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG.
5. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von xxxxxxxxx EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: xxxx.xxxx.xxxx
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind abrufbar über die Internetseite."
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 25. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Die Entscheidung wird nachstehend und auf der Seite des UVP-Verbundes bekannt gemacht:
Dresden, den 27. Juni 2025
A.Entscheidung
1. Der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden, wird auf ihren Genehmigungsantrag vom 23. Juni 2023 in der Fassung vom 22. Januar 2025 gemäß § 16 in Verbindung mit § 10 BImSchG und § 1 der 4. BImSchV sowie der Nummer 5.1.1.2 des Anhangs 1 dieser Verordnung die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln durch die Einrichtung und Betrieb einer Teilereinigung im neu errichteten Gebäude B37/39 (Modul 4) in 01099 Dresden, Königsbrücker Straße 180, Flurstücks-Nrn. 641/20, 641/32 und 641/39, erteilt.
2. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
- Errichtung und Betrieb der Anlage Teilereinigung Modul 4 im Gebäude B37/39
- Erhöhung des Lösungsmittelverbrauchs der Hauptanlage Teilereinigung von 35 t/a auf 68 t/a
- Erhöhung des Lösungsmittelverbrauchs der Anlage Teilereinigung Modul 4 von 0 t/a auf 33 t/a
3. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
4. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG.
5. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von xxxxxxxxx EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: xxxx.xxxx.xxxx
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind abrufbar über die Internetseite."
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 25. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Montag | von 8.00 Uhr bis 16 Uhr | |
Dienstag | von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr | |
Mittwoch | von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über post@lds.sachsen.de, angefordert werden.
Die Entscheidung wird nachstehend und auf der Seite des UVP-Verbundes bekannt gemacht:
Dresden, den 27. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,31 MB)