Wasserwirtschaft
[16.06.2025] [C46-0522/1459/7-2025/522677]
Bekanntmachung
über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Offenlegung und Renaturierung Milmesbach in Plauen OT Meßbach“
Vom 16. Juni 2025
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Stadt Plauen unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46-0522/1459 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.
I.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Offenlegung und Renaturierung des Milmesbaches in Plauen im Ortsteil Meßbach. Das Planungsgebiet verläuft zwischen der Taltitzer Straße und dem Waldgebiet „Schwarzes Holz“ in einer Talsenke.
Ziel des Vorhabens ist es, den im Planungsgebiet derzeit verrohrten Milmesbach auf einer Länge von rund 850 m offen zu legen und naturnah umzugestalten. Hierdurch sollen die ökologische Wirksamkeit des Fließgewässers und seine Fähigkeit zur Selbstreinigung verbessert werden.
Im Rahmen der naturnahen Umgestaltung wird ein standortgerechter Gehölzsaum angelegt, hochwertige Gewässerbereiche mit Hochstaudenfluren entwickelt, ein strukturreiches Gewässerprofil hergestellt sowie eine eigendynamische Entwicklung innerhalb des Gewässerprofils durch den Einbau von Strukturmaßnahmen bewirkt. Es erfolgt eine punktuelle Sohlsicherung gegen die Eintiefung des Gewässers durch naturnahe Sohlsicherungsmaßnahmen und den Einbau von ingenieurbiologischen Bauweisen.
Zur Beschickung des sich im Hauptschluss des Milmesbaches befindlichen Teiches sowie zur Gewährleistung der Längsdurchgängigkeit des Gewässers wird ein regulierbares Abschlagsbauwerk hergestellt. Zur Querung des offengelegten Milmesbachs werden zwei Furte errichtet.
Ziel des Vorhabens ist es, den im Planungsgebiet derzeit verrohrten Milmesbach auf einer Länge von rund 850 m offen zu legen und naturnah umzugestalten. Hierdurch sollen die ökologische Wirksamkeit des Fließgewässers und seine Fähigkeit zur Selbstreinigung verbessert werden.
Im Rahmen der naturnahen Umgestaltung wird ein standortgerechter Gehölzsaum angelegt, hochwertige Gewässerbereiche mit Hochstaudenfluren entwickelt, ein strukturreiches Gewässerprofil hergestellt sowie eine eigendynamische Entwicklung innerhalb des Gewässerprofils durch den Einbau von Strukturmaßnahmen bewirkt. Es erfolgt eine punktuelle Sohlsicherung gegen die Eintiefung des Gewässers durch naturnahe Sohlsicherungsmaßnahmen und den Einbau von ingenieurbiologischen Bauweisen.
Zur Beschickung des sich im Hauptschluss des Milmesbaches befindlichen Teiches sowie zur Gewährleistung der Längsdurchgängigkeit des Gewässers wird ein regulierbares Abschlagsbauwerk hergestellt. Zur Querung des offengelegten Milmesbachs werden zwei Furte errichtet.
II.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom
Montag, dem 23. Juni 2025 bis einschließlich
Dienstag, dem 22. Juli 2025,
in der Stadtverwaltung Plauen, Rathaus, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. OG), Unterer Graben 1 in 08523 Plauen, während der Dienststunden
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Einwendungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
4. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißtbis einschließlich Dienstag, den 5. August 2025
bei der Stadtverwaltung Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, Geschäftsbereich II, Fachbereich Städtische Bauaufgaben, Bewirtschaftung, Fachgebiet Tiefbau oder bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar. Die Stadtverwaltung Plauen hat ausschließlich unter der E-Mail-Adresse poststelle@plauen.de den Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet. Alle anderen Kontaktformulare und E-Mail-Adressen stellen keinen Zugang im zuvor genannten Sinne dar.
Die Einwendungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
4. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz/Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Plauen, den 16. Juni 2025
Gez. Steffen Zenner
Oberbürgermeister der Stadt Plauen