Energie
[10.06.2025] [32-0522/1759]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampf-turbinenkraftwerk Lippendorf
Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die LEAG Clean Power GmbH, hat mit Schreiben vom 15. Mai 2025 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Lippendorf“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Leipzig in der Gemeinde Neukieritzsch.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie und im UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de.
Chemnitz, 3. Juni 2025
Die LEAG Clean Power GmbH, hat mit Schreiben vom 15. Mai 2025 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Lippendorf“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Leipzig in der Gemeinde Neukieritzsch.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie und im UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de.
Chemnitz, 3. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung