Raumordnung
[20.06.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Beginn der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für das Vorhaben "Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung"
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung“ der Zinnwald Lithium GmbH im Raum Altenberg
Die Firma Zinnwald Lithium GmbH plant, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Bereich Altenberg ein Bergwerk zur Gewinnung von Lithium inklusive einer Aufbereitungsanlage zu errichten. Neben dem untertägigen Abbau beansprucht das geplante Vorhaben oberirdische Flächen von insgesamt rund 110 ha für die Aufbereitungsanlage, Lager- und Depotflächen. Die Gewinnung des Rohstoffs soll im Bergwerk unterhalb der Ortschaft Zinnwald und des unmittelbar unter der Oberfläche befindlichen Altbergbaus erfolgen. Die Aufbereitung und Anlage eines Reststoffdepots für Aufbereitungsrückstände ist am Standort Liebenau vorgesehen. Für den Transport des abgebauten Roherzes zwischen Bergwerk und Aufbereitungsanlage werden drei Varianten (V1 bis V3) in Betracht gezogen:
V1 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau, keine weiteren Zugänge
V2 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau mit zwei weiteren Zugängen, Mundlöcher bei Geising und im Müglitztal
V3 – Förderstollen Zinnwald – Löwenhain/Geising, Bandanlage über Tage bis Liebenau.
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung beurteilt die Raumordnungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen in einem besonderen Verfahren auf Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind demnach
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung.
Die Verfahrensunterlagen enthalten:
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 ROG sind die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung zu beteiligen. Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG sind die Verfahrensunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum
vom 7. Juli bis 31. August 2025.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Verfahrensunterlagen im selben Zeitraum im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, bei der Stadt Altenberg (Erzgebirge), der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Glashütte/Sachs. und der Stadt Liebstadt zur allgemeinen Einsichtnahme in Papierform ausgelegt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Raum EF/2.23 – Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Altenberg (Erzgebirge): Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel: Rathaus, Sebastian-Kneipp-Str. 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sekretariat des Bürgermeisters Raum 1.05
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Glashütte/Sachs.: Rathaus, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Liebstadt: Rathaus, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen zum Vorhaben können von allen bis zum Ende der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist (einschließlich 31. August 2025) abgegeben werden. Diese sollen mit dem Betreff „RVP Lithium Altenberg“ per E-Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden.
Die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen per Post an die Landesdirektion Sachsen (Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden) oder an die oben genannten Adressen der Stadtverwaltungen Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte, Liebstadt bzw. an das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Postfach 10 0253/54, 01782 Pirna) ist ebenfalls möglich, Stellungnahmen zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweise zur Abgrenzung der Raumverträglichkeitsprüfung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren
Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Sächsischen Oberbergamt. Das Sächsische Oberbergamt als entsprechende Zulassungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.
Sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Belange vorgebracht werden, haben diese typischerweise keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a BbergG. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung übermittelte Stellungnahmen nicht zwangsläufig auch im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sollten diese daher erneut eingebracht werden, um definitiv berücksichtigt zu werden.
Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche, insbesondere eigentumsrechtliche Belange (Grunddienstbarkeiten sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen) nicht Gegenstand der Abstimmung in der Raumverträglichkeitsprüfung sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Belangen bleibt dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren und eventuellen Folgeverfahren beim Sächsischen Oberbergamt vorbehalten.
Datenschutzhinweis
Bei der Abgabe von Stellungnahmen, Hinweisen oder Anregungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Dresden, 20. Juni 2025
Joachim Brockpähler
Sachgebietsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung, Dienststelle Dresden
V1 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau, keine weiteren Zugänge
V2 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau mit zwei weiteren Zugängen, Mundlöcher bei Geising und im Müglitztal
V3 – Förderstollen Zinnwald – Löwenhain/Geising, Bandanlage über Tage bis Liebenau.
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung beurteilt die Raumordnungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen in einem besonderen Verfahren auf Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind demnach
- die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen
- die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- und Trassenalternativen und
- die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG.
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung.
Die Verfahrensunterlagen enthalten:
Unterlage | Dokument | zugehöriger Anhang | |
A | Zusammenfassung der Unterlagen zur Raumverträglichkeit | Anhang 1: Übersichtskarte | |
B | Technische Vorhaben-beschreibung | Anhang 1: Fließschema Aufbereitung | |
C | Raumordnungsuntersuchung und überschlägige Umweltprüfung | Anhang 1: Karten | |
Karte 1 | Übersicht der Varianten | ||
Karte 2 | Raumstruktur | ||
Karte 3 | Siedlung, Wirtschaft und Erholung | ||
Karte 4 | Freiraumschutz – Arten- und Biotop-schutz/ Verbundsystem | ||
Karte 5 | Freiraumschutz – Kulturlandschaft | ||
Karte 6 | Freiraumschutz Boden, Grundwasser und Klima | ||
Karte 7 | Freiraumschutz – Hochwasservorsorge | ||
Karte 8 | Freiraumnutzung – Land- und Forstwirtschaft, Wald und Bergbau | ||
Karte 9 | Technische Infrastruktur | ||
Karte 10 | Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht |
||
Karte 11 | Bestand Schutzgut Wasser | ||
Karte 12 | Bestand Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biodiversität |
||
Karte 13 | Bestand Schutzgut Boden | ||
Karte 14 | Schutzgut Landschaft – Sichtbarkeits- analyse |
||
Anhang 2: Vorgehensweise/Bewertungsmaßstäbe | |||
Anhang 3: Prüfung Stromversorgung | |||
Karte 1 | Untersuchungsraum und Alternative Trassen für die Stromversorgung | ||
Karte 2 | Schutzgebiete nach Natur- und Wasserrecht | ||
Karte 3 | Schutzobjekte und wertvolle Flächen | ||
D1 | Natura 2000-Erheblichkeitseinschätzung | Anhang 1: Übersichtskarte | |
D2 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung zur RVP | Anlage 1: Tabelle Bestand und Betroffenheit Arten/ Artengruppen |
|
D3 | Schalltechnische Stellungnahme |
Anhang 1: Variante 1 | |
Anhang 2: Variante 2 | |||
Anhang 3: Variante 3 | |||
D4 | Fachgutachterliche Stellungnahme Immissionsschutz Luftschadstoffe |
Anhang 1: Staubemissionsabschätzung | |
Anhang 2: Berechnungsgrundlage | |||
Anhang 3: Berechnungsprotokoll | |||
E | Begründung der Auswahl der ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen | Karte 1: Topografische Karte | |
Karte 2: Raumordnerische Erfordernisse | |||
Karte 3: Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht |
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 ROG sind die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung zu beteiligen. Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG sind die Verfahrensunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum
vom 7. Juli bis 31. August 2025.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Verfahrensunterlagen im selben Zeitraum im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, bei der Stadt Altenberg (Erzgebirge), der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Glashütte/Sachs. und der Stadt Liebstadt zur allgemeinen Einsichtnahme in Papierform ausgelegt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Raum EF/2.23 – Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Altenberg (Erzgebirge): Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel: Rathaus, Sebastian-Kneipp-Str. 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sekretariat des Bürgermeisters Raum 1.05
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Glashütte/Sachs.: Rathaus, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Liebstadt: Rathaus, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen zum Vorhaben können von allen bis zum Ende der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist (einschließlich 31. August 2025) abgegeben werden. Diese sollen mit dem Betreff „RVP Lithium Altenberg“ per E-Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden.
Die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen per Post an die Landesdirektion Sachsen (Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden) oder an die oben genannten Adressen der Stadtverwaltungen Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte, Liebstadt bzw. an das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Postfach 10 0253/54, 01782 Pirna) ist ebenfalls möglich, Stellungnahmen zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweise zur Abgrenzung der Raumverträglichkeitsprüfung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren
Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Sächsischen Oberbergamt. Das Sächsische Oberbergamt als entsprechende Zulassungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.
Sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Belange vorgebracht werden, haben diese typischerweise keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a BbergG. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung übermittelte Stellungnahmen nicht zwangsläufig auch im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sollten diese daher erneut eingebracht werden, um definitiv berücksichtigt zu werden.
Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche, insbesondere eigentumsrechtliche Belange (Grunddienstbarkeiten sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen) nicht Gegenstand der Abstimmung in der Raumverträglichkeitsprüfung sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Belangen bleibt dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren und eventuellen Folgeverfahren beim Sächsischen Oberbergamt vorbehalten.
Datenschutzhinweis
Bei der Abgabe von Stellungnahmen, Hinweisen oder Anregungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Dresden, 20. Juni 2025
Joachim Brockpähler
Sachgebietsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung, Dienststelle Dresden